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Exequien
Trauer- und Totengedenkfeiern nach speziellen liturgischen Regeln (Officium Defunctorum). Die E. setzen sich aus Vigil und Missa pro defunctis zusammen; diese Form wurde an barocken Höfen (habsburgische Hofhaltungen, geistliche Höfe und auch an den großen Stiften) zu bis zu dreitägigen Totenfeiern ausgedehnt (Vesper, Matutin – mit den drei Nocturnen –, Laudes und um die Mittagszeit jeweils eine Missa pro defunctis). Ursprünglich in unmittelbarer Verbindung mit dem Begräbnis (meist nach einer dreitägigen feierlichen Aufbahrung des Toten), wurden im Kaiserhaus nach der Stiftung der Kapuzinergruft Begräbnis und E. auseinander gelegt (E. fanden erst nach 30 Tagen statt). Das Begräbnis selbst war nun musikalisch sehr schlicht gehalten (a cappella und gedämpfte Trommeln), die E. hingegen – als Apotheose auf den Verstorbenen – wurden pontifikal zelebriert und mit großem Prunk von der Musik solemne begleitet; nur die fünf feierlichen Absolutionen (quinque absolutiones in solemnibus exsequiis faciendae), nach der Messe am Sarg bzw. Katafalk gebetet, wurden wieder a cappella musiziert. Je nach Rang des Verstorbenen wurden Neukompositionen in Auftrag gegeben oder (v. a. bei Jahrestagen oder Allerseelen) Stücke aus dem Repertoire gewählt. Bis in das 18. Jh. wurde am Wiener Hof bei E., Jahrestagen und Allerseelen für Vesper, Matutin, Laudes, Requiem und Absolutiones das Chorbuch aus der Zeit Ferdinands III. aus der Hand Georg Mosers verwendet (mit Werken von St. Bernardi); Antiphonen, Psalmen und Versikeln wurden choraliter gesungen, das Invitatorium der Matutin aus dem Libretto Invitatorio; für die Teile der Messe und die Lectiones der 1. Nocturn wurden in der Regel Neukompositionen „in stile solenne“ angefertigt (die meist auch an den Jahres- und Gedenktagen wiederholt Verwendung fanden – z. B. die Tres Lectiones Nocturni von Kaiser Leopold I., die regelmäßig bis 1740 aufgeführt wurden).

Die Gestaltung der E. war an den anderen Fürstenhöfen und den großen Stiften (z. B. für Äbte) seit dem Hochmittelalter ähnlich und seit Beginn der Neuzeit mehr von Panegyrik als Trauer getragen (siehe auch die Errichtung prunkvoller Castra doloris); im Bereich der Klöster tritt zu den üblichen Anlässen (Begräbnis, Jahrestage, Allerseelen) v. a. das Gedenken an den Stifter/die Stifterin. E. veranstalteten auch die Bruderschaften für ihre verstorbenen Mitglieder bzw. Zünfte, wobei das höfische Vorbild imitiert wurde. Unter dem Einfluss der Aufklärung wurden auch die feierlichen E. in Umfang und Häufigkeit reduziert – bis hin zur völligen Streichung der Stundengebete (Vesper, Matutin, Laudes), sodass letztlich in den meisten Fällen von den feierlichen E. nur mehr die Missa pro defunctis, umgangssprachlich als Requiem bezeichnet, übrig blieb.


Literatur
F. Gratl, Kirchenmusik im höfischen Kontext, Dipl.arb. Innsbruck 1997; F. W. Riedel, Kirchenmusik am Hofe Karls VI. (1711–1740) 1977; R. J. Meyer, Königs- und Kaiserbegräbnisse im Spätmittelalter 2000; MGÖ 1 u. 2 (1995); MGG 8 (1998 [Requiem]); NGroveD 21 (2001 [Requiem Mass]).

Autor*innen
Elisabeth Th. Hilscher
Letzte inhaltliche Änderung
18.2.2002
Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Exequien‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 18.2.2002, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001ccf1
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