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Intrada (Intrade)
Musik zu einem Ein- oder Aufzug (lat. intrare = eintreten), d. i. zu einem stilisierten Schreiten; v. a. durch Bläser (Fanfare, Tusch; etwa entsprechend der ital. Toccata). Anfangs meist improvisiert, ab dem 16. Jh. (vielleicht nach italienischen Vorbildern) mehr und mehr komponiert, oft auch bestimmten Persönlichkeiten (z. B. Adeligen, Würdenträgern, Bürgermeistern, Pfarrern usw.) in besonderer Weise vorbehalten (Identität) und in dieser Funktion zuletzt in Kirchen bis ins 19. Jh., in Einzelfällen sogar bis heute (2002) in Gebrauch (s. Bsp. aus Kremsmünster). Wohl von daher ist die I. im österreichischen Barock gelegentlich auch Satz einer Suite (insbesondere sog. Variationensuiten, z. B. von J. Thesselius, P. Peuerl), dabei jedoch durchaus nicht nur in geradem Takt, was ihre Stilisierung besonders unterstreicht.
Literatur
NGroveD 12 (2001); P. Nettl, Tanz und Tanzmusik. Tausend Jahre beschwingter Kunst 1962; C. Sachs, Eine Weltgeschichte des Tanzes 1933; Kellner 1956; R. Flotzinger in JbOÖMV 118/I (1973).

Autor*innen
Rudolf Flotzinger
Letzte inhaltliche Änderung
25.4.2003
Empfohlene Zitierweise
Rudolf Flotzinger, Art. „Intrada (Intrade)‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 25.4.2003, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d2ab
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.

MEDIEN
© Monika Kornberger
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