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Mensur
Von lat. mensura, das Maß, das Messen (engl. scaling, frz. diapason). Im Instrumentenbau meist mehrdeutig verwendeter Begriff zur Bezeichnung eines bestimmten absoluten Referenzmaßes oder eines Maßverhältnisses oder der relativen Veränderung bzw. Entwicklung bestimmter Bezugsmaße (z. B. aller Saitenlängen, aller Pfeifendurchmesser etc.). Ursprünglich verstand man unter mensura die vorwiegend geometrisch, mittels der pythagoreischen Intervallproportionen 2:1, 3:2 und 4:3 ermittelten Saitenlängen auf dem Monochord, ab dem 14. Jh. auch auf dem Klavichord. Bis ca. ins 13. Jh. wurden auf diese Weise auch die Längenmensuren der Orgelpfeifen konstruiert. Mit der Erkenntnis, dass unterschiedliche Pfeifenweiten die Tonhöhe verändern und eine Abweichung vom mathematisch exakten Längenwert erzwingen („Mündungskorrektur“), ging der M.-Begriff auf das Verhältnis von Pfeifenlänge zu Pfeifenumfang (später Pfeifenweite) über (Weitenmensur). Anfänglich pflegte man nämlich alle Pfeifen mit gleichem Durchmesser nur durch Abschneiden auf die gewünschte Tonhöhe zu stimmen (starre M.). Relativ engen Pfeifen mit Prinzipalcharakter im Bass standen relativ weit mensurierte, grundtönig klingende Pfeifen im Diskant gegenüber, was einen stark changierenden Klangverlauf bewirkte. Später ging man dazu über, auch die Pfeifenumfänge bzw. -weiten pro Oktav im Verhältnis 2:1 zu verändern, mit der gegenteiligen Wirkung, nämlich relativ engen, streichend klingenden Pfeifen in der Höhe und relativ weiten, flötig klingenden in der Tiefe. Um einen gleichmäßigen Klangverlauf über den ganzen Tonumfang zu erzielen, wählte man ab der Renaissance etwa für das Prinzipalregister das Oktav-Weitenverhältnis 5:3. Ab dem 19. Jh. wird für M.berechnungen vom Pfeifenquerschnitt ausgegangen. Der Orgelbauer Johann Gottlob Töpfer errechnete für das Prinzipalregister das Oktav-Querschnittsverhältnis 1:√8. Diese Töpfersche Normalmensur gilt heute auch als Referenz für alle übrigen Register, deren Weitenmensuren als Abweichung von der Normalmensur definiert werden. Im Laufe der Jh.e entwickelte sich ein ausdifferenziertes System unterschiedlich klingender Register von sehr engmensurierten Pfeifen (z. B. „Zartgeige“) bis zu extrem weitmensurierten („Nachthorn“). Die individuelle Abstimmung der M.en auf die anderen Register der Lade, auf die Orgel als Ganzes und auf den Raum, frei von einem starren Regelwerk, gilt als Kriterium für die Meisterschaft eines Orgelbauers.

Im Saitenklavierbau bezeichnet M. einerseits ein bestimmtes Referenzmaß (z. B. c2-M.: bei heutiger Stimmtonhöhe für Messingsaiten ca. 25–27 cm, für Eisen- oder Stahlsaiten je nach Instrumententyp und Zugfestigkeit 28–36 cm). Andererseits versucht man damit die relative Entwicklung der klingenden Saitenstrecken vom Diskant zum Bass zu beschreiben. Die auf dem Monochord und bei den ältesten Saitenklavieren intendierte Verdoppelung der Saitenlängen in der nächst tieferen Oktav (Pythagoreische Mensur, ‘just’ scaling) kann im Diskant über ein bis zwei Oktaven beibehalten, bei mehr als ca. 3½ Oktaven Umfang in der Tiefe aber nicht mehr realisiert werden. In den verschiedenen regionalen Schulen haben sich für flügelförmige oder querformatige Instrumente jeweils unterschiedliche Modelle zur M.verkürzung entwickelt. Diese relative Verkürzung im Bass wird durch dickere Saiten kompensiert, die bei stark zusammenziehenden M.en in der Tiefe umsponnen sein können (zuerst bei Klavichorden und Tafelklavieren, später auch im Cembalo- und Klavierbau). Im Diskant führt eine relative M.verlängerung (Oktavverhältnis > 1:2) zu einer höheren Auslastung des Saitenmaterials. Im Klavierbau setzte sich ab dem frühen 19. Jh. eine durchgehend gleichmäßige Verkürzung der M.en z. B. bei Jakob Bleyer im Oktavverhältnis 1:1,95 durch, wobei die dazwischen liegenden Saitenlängen logarithmisch interpoliert werden. Die von Siegfried Hansing 1909 nach wissenschaftlichen Überlegungen errechnete Klavier-M. mit dem Oktavverhältnis 1:1,875 gilt heute als überholt und wird von den verschiedenen Firmen wieder individueller gehandhabt. Der moderne Klavierbau versteht unter M. generell alle den Saitenbezug betreffenden Maße, also Längen, Stärken, Spannungen der Saiten und die Anschlagslängen.

Während bei Zupfinstrumenten mit (Saiten-)M. nur die klingende Saitenlänge gemeint ist, gilt bei Streichinstrumenten darüber hinaus eine differenziertere Terminologie: Mit Halsmensur bezeichnet man den Abstand vom Obersattel bis zum oberen Deckenrand, während die Deckenmensur den Abstand vom oberen Deckenrand bis zur inneren f-Lochkerbe angibt, wo normalerweise der Steg positioniert ist.

Bei Blasinstrumenten wird der M.-Begriff wieder auf die Weite der Bohrung angewandt. So ist etwa bei zwei Blockflöten gleicher Länge beim enger mensurierten Instrument die untere Grifflochtriade nach oben verschoben.


Literatur
H. Junghans, Der Piano- und Flügelbau 61984, 129–136; M. Latcham, The stringing, scaling and pitch of Hammerflügel built in the South German and Viennese Traditions 1780–1820, 2000, 57–81; Ch. Mahrenholz, Die Berechnung der Orgelpfeifenmensuren 1968; Ch. Mahrenholz, Die Orgelregister 21968; O. Möckel, Die Kunst des Geigenbaues 31967, 269–272; J. G. Töpfer, Lehrbuch der Orgelbaukunst (Weimar 1855), 31939 (Hg. Paul Smets), § 40, 52ff.

Autor*innen
Alfons Huber
Letzte inhaltliche Änderung
14.3.2004
Empfohlene Zitierweise
Alfons Huber, Art. „Mensur‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 14.3.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d95f
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