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Musikgeschäft
Anwendungen des Geschäfts-Begriffs auf musikalische Zusammenhänge. Von den im Trivialverständnis des Wortes „Geschäft“ unterscheidbaren Bedeutungsbereichen beziehen sich drei auf wirtschaftliche Zusammenhänge, ein vierter ist allgemeiner: 1) eine auf Gelderwerb gerichtete Tätigkeit (insbes. „sein Geschäft verstehen“), 2) dafür zweckdienliche Einrichtungen (Geschäftsräume, Handelsbetrieb etc.), 3) Abschluss von Geschäftstätigkeit oder die einzelne Transaktion („ein gutes/schlechtes Geschäft“), 4) Aufgabe („ist nicht meine Aufgabe, sondern das Geschäft des...“). Dem entsprechend kann auch das Wort M. unterschiedliche Vorstellungen beinhalten: zunächst ebenfalls Geschäftsbeziehung zwischen Musikern untereinander (Musikantensprache) bzw. mit der Musikindustrie (hauptsächlich in der Populären Musik; „im M. tätig“), einen Laden für den Verkauf der für das Musikmachen notwendigen Dinge (Musikalien, Instrumente, Zubehör, Musikliteratur etc.; physisches M.; Kunst- und Musikalienhandlung), schließlich aber auch den einzelnen Auftritt.

Zu Letzterer kennt der Fachjargon in Österreich v. a. zwei spezifische Bedeutungen: Musiker (besonders Orchestermusiker) nennen jeden Einsatz oft ein „Geschäft“, insbesondere aber sprechen sie bei Auftritten außerhalb des offiziellen Musiklebens von „ein Geschäft [meist diminuiert: „G’schäftl“] spielen“. Beide Verständnisweisen entsprechen sowohl dem Erwerbsziel als auch dem betreffenden Auftrag. Die letztgenannte Art von Musikdarbietung findet im frühen 19. Jh. ihre Wurzeln. Damals wie heute (2003) werden Musikerinnen und Musiker fallweise beauftragt, in einem Lokal, Etablissement oder in privatem Rahmen für anlassgemäße Stimmung zu sorgen. Das Programm wählt entweder der Auftraggeber aus (etwa bei Hochzeiten, Taufen, auch bei Begräbnissen) oder es wird von den Auftragnehmern frei, mitunter auch spontan, dargeboten (etwa populäre Wienerlieder beim Heurigen). Musikalisch handelt es sich wie bei Kaffeehausmusik um traditionelle Salonstücke, populäre Kunstmusik sowie Unterhaltungs- und volkstümliche Musik, strukturell bearbeitet und klanglich je nach den Gegebenheiten und Bedürfnissen arrangiert. Solche „Geschäfte“ spielen sowohl Solistinnen und Solisten als auch kleinere, frei zusammengestellte Formationen. Sie sind auch ein essentieller Erwerbszweig für Musikerinnen und Musiker während ihrer Ausbildung, später als Nebenbeschäftigung, aber auch als Hauptberuf (etwa als Alleinunterhalter). So bildet jede Art von M. einen konstitutiven Bestandteil der Musikwirtschaft.


Literatur
Sprach-Brockhaus61951; F. E. Foldvary, Das Lex. der freien Marktwirtschaft 2000; eigene Beobachtungen.

Autor*innen
Margareta Saary
Letzte inhaltliche Änderung
14.3.2004
Empfohlene Zitierweise
Margareta Saary, Art. „Musikgeschäft‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 14.3.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0003758b
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.