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Ring der ausübenden Musiker Österreichs
Im österreichischen Ständestaat (innerhalb der Vaterländischen Front) Interessenvertretung mit Pflichtmitgliedschaft aller erwerbsmäßig Musik Ausübenden, nicht nur in der Alltagssprache meist einfach Musikerring genannt. Aufgrund der Kapellmeister- und Musiker-Verordnung von 1934, welche die berufsständische Gliederung des Staates auf musikalischem Gebiet gewährleisten sollte, waren die Musiker einerseits durch Einbeziehung in den Gewerkschaftsbund, andererseits durch die Schaffung des Musikerrings und in der bereits seit 1929 bestehenden Kapellmeisterunion für Kapellmeister (Dirigenten) organisiert. Musikerring, Kapellmeisterunion und Gewerkschaft der Musiker standen unter gemeinsamer Leitung, eine 1935 geplante Vereinigung der beiden Erstgenannten kam jedoch nicht zustande.

Geleitet von einem durch das Bundesministerium für Unterricht ernannten und diesem weisungsgebundenen Vorstand, bestand die Aufgabe des Musikerrings v. a. in der Überprüfung der Ansuchen um Musikerberechtigungsscheine, ohne die Ausübung von Musik als Beruf nicht erlaubt war (Musikwirtschaft). Außerdem nahm der Musikerring Einfluss bei der Errichtung amtlicher Fachprüfungskommisionen, führte eine Disziplinarkommission zur Verfolgung von Verletzungen der Standesehre und standeswidrigem Verhalten von Mitgliedern und besaß allein das Recht, mit Verwertungsgesellschaften (Autoren, Komponisten, Musikverleger; Urheberrecht) Verträge abzuschließen. In die Vergabe der Staatspreise für Musik 1934–37 (Preise) war der Musikerring jedoch nicht eingebunden. Wahrscheinlich ist, dass er an der Ausarbeitung des ersten österreichischen Urheberrechtsgesetzes von 1936 beteiligt war. Übrigens ließen sich viele Ziele der Kapellmeister- und Musiker-Verordnung praktisch nicht umsetzen. 1934/35 erschien die Wiener Musikerzeitung, hrsg. von der Standesvereinigung der österreichischen Musiker (Musikzeitschriften).


Literatur
H. Fischer in Anbruch 17 (1935); G. Karnthaler, Die Kulturpolitik im österr. Ständestaat im Bereich der Musik, Hausarbeit Wien 1976; Neues Wr. Journal 26.4.1929, 9; Freiheit! 5.7.1929, 2; Freie Stimme 6.1.1934, 4.

Autor*innen
Rudolf Flotzinger
Letzte inhaltliche Änderung
28.2.2020
Empfohlene Zitierweise
Rudolf Flotzinger, Art. „Ring der ausübenden Musiker Österreichs‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 28.2.2020, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x00034cb8
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.