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Spielgraf
Hoheitlich eingesetzte Aufsichtsbehörde bzw. Verwaltungsbeamte mit niedriger Gerichtsbarkeit als Bindeglied zwischen Herrschaft und Spielleuten. Obwohl meist von adeligen Ministerialenfamilien ausgeübt, bezieht sich die Bezeichnung „Graf“ nicht auf deren Adelstitel, sondern auf deren richterliche Befugnisse. Erstmals 1278/96 im Stadtrechts- und Weichbildbuch für Wien erwähnt. Mit 1354 (dem Jahr der erstmaligen urkundlichen Erwähnung der Nikolaibruderschaft) wurde das Amt des Obersten Sp.en für Österreich unter und ob der Enns geschaffen, das bis 1782 Bestand hatte (von Joseph II. abgeschafft; die Spielleute waren fortan den allgemeinen Gerichtsbehörden unterstellt). Mit dem Erbamt des Obersten Kämmerers in Österreich verbunden wurde es von den Familien Ebersdorf (1354–1556), Eitzing (1557–1619) und Breuner (1620–1781) ausgeübt. Dem obersten Sp.en unterstanden acht weitere, deren Wirkungsgebiet in Sprengel auf das ganze Land aufgeteilt war (der Wiener Sp. leitete zusammen mit dem Zechmeister die Nikolaibruderschaft; wer ein Spielmannsgewerbe ausüben wollte, musste an den Sp.en eine einmalige Gebühr entrichten und fortan als Mitglied einer einschlägigen Bruderschaft entsprechende Mitgliedsbeiträge entrichten). Im 17. Jh. kam es zu einer Reform: die Anzahl der dem obersten Sp.en unterstellten Sp.en wurde auf fünf reduziert, die Aufnahmegebühr und die Mitgliedbeiträge je nach Art des Gewerbes und der Region gestaffelt. Im 15. Jh. entwickelten sich auch in Tirol (z. B. 1646 M. Gasteiger, 1643 B. Kätl) und in Innerösterreich Sp.en-Ämter nach dem Wiener Vorbild; spätestens ab 1464 hatte ein Hoftrompeter K. Friedrichs III., W. Wetter, das Sp.en-Amt für Innerösterreich inne.
Literatur
Czeike 5 (1997); MGÖ 1 (1995).

Autor*innen
Elisabeth Th. Hilscher
Letzte inhaltliche Änderung
15.5.2006
Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Spielgraf‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 15.5.2006, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001e2ed
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