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Vereine
Auf Dauer angelegte, vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Gruppe, die unter eigenem Namen und zu in Statuten definierten (hier besonders musikalischen) Zwecken gegründet, als juristische Person gilt. CSzK
[ Zuletzt aktualisiert: 2010/03/25 09:38:50 ]
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