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Widmung
Zueignung eines (musikalischen) Werkes, meist an eine hochgestellte Persönlichkeit, einen vom Komponisten verehrten Komponisten oder Künstler (ab dem 19. Jh. auch an Ensembles, Verwandte etc.). Ziel war und ist es, einerseits das Werk durch die Annahme der W. „auf eine besondere Stufe“ zu stellen, andererseits waren damit auch für den Widmenden Ehren und Benefizien verbunden. Die W. ist ein Phänomen, das ab der Frühneuzeit auftritt und mit der neuen Akzentuierung der individuellen Persönlichkeit (des Künstlers wie des W.strägers) in Zusammenhang steht. Die W. wird für gewöhnlich vom Komponisten in Form eines dem Werk vorangestellten W.sbriefes ausgesprochen (seltener bei Sammelwerken durch den Verleger/Herausgeber (z. B. Parnassus Musicus Ferdinandeus von G. B. Bonometti 1615), das Werk dem W.sträger persönlich oder durch einen Mittelsmann überreicht. Die Annahme der W. an einen Höhergestellten war meist mit der Überreichung eines Ehrengeschenkes an den Widmenden und der Zusicherung der Übernahme der Druckkosten verbunden.

Kennzeichen der W.skomposition im engeren Sinn ist der W.sbrief/die W.svorrede und die Anführung des W.strägers in der Titelei; im Werk selbst gibt es – im Gegensatz zu Huldigungswerken – keine Anspielungen auf den W.sträger. Die Vorrede folgt einem vorgegebenen Schema und lässt sich in fünf Abschnitte gliedern: Anrede, eine kleine Erzählung, die eigentliche W. (manchmal auch unter Angabe eines konkreten Anlasses), panegyrische Verherrlichungsfloskel und – durch eine kleinere Schrift vom Haupttext abgesetzt – die Unterzeichnung durch den Widmenden mit vorangesetzter Devotionsformel.


Literatur
E. Th. Hilscher in StMw 41 (1992); eigene Forschungen.

Autor*innen
Elisabeth Th. Hilscher
Letzte inhaltliche Änderung
15.5.2006
Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Widmung‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 15.5.2006, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001e6b5
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