Logo ACDH-CH
OeML Schriftzug
Logo OeML
Logo Verlag

Flugblatt, Flugblattlied
Charakteristische Verbreitungsform bzw. die damit verbreitete Liedgattung. Mit der Erfindung der Buchdruckerkunst durch Johannes Gutenberg um die Mitte des 15. Jh.s wurde es möglich, Vervielfältigungen in Wort und Bild in großen Auflagen herzustellen. Innerhalb weniger Jahrzehnte entstanden selbst in kleineren Städten Druckereien, die sich nicht allein dem Druck von theologischen, medizinischen, rechtwissenschaftlichen, philosophischen, rhetorischen und poetischen Werken widmeten, sondern daneben die neue Möglichkeit nutzten, Mitteilungen aus dem politischen und gesellschaftlichen Leben in großen Auflagen auf einzelne Blätter zu drucken und rasch zu verbreiten. Als besonders wirkungsvoll erwiesen sich jene „Neuen Zeitungen“, die zunächst als Einblattdrucke (einseitig bedruckte Folio-Blätter), bald als Flugschriften im Oktav- oder Querformat, mehrseitig bedruckt und gefaltet, mit einem Bildchen versehen, die jeweils aktuellen Nachrichten in Liedform verbreiteten. Nur sehr selten erschienen auf solchen Flugblättern Musiknoten. Die Melodien zu den neuen Texten wurden auf bekannte Liedweisen gedichtet (weltliche oder geistliche Kontrafakturen), sodass sog. „Ton-Angaben“ genügten, um die Texte singen zu können. Wandernde Flugschriftenhändler sangen die Lieder vor und verkauften die Flugblätter. Im 18. Jh. nannte man solche Händler schließlich „Bänkelsänger“. Gesammelt und gebunden entstanden aus den Flugschriften die in vielen Familien einst bewahrten „persönlichen“ Gesangbücher, in denen gedruckte und handschriftliche Liedertexte geistlicher und weltlicher Art ohne jede systematische Gliederung aufeinander folgten.

Unter den Druckern, die im Gebiet des heutigen Österreich nachweisbar sind, zählte der aus Bayern gebürtige J. Singriener (Singrenius) d. Ä., der 1514–45 in Wien eine Werkstätte innehatte, zu den „hervorragendsten und thätigsten Meistern der damaligen Zeit. Seine Offizin war vortrefflich eingerichtet [...] Singriener besaß große schöne Schriften, besonders Antiqua, wie sie kein Buchdrucker seiner Zeit hatte“ (Mayer). Die Musikgeschichte verdankt ihm u. a. Ain schone kunstliche vnderweisung des Lautenisten H. Judenkünig (1523). Um 1529 erschien bei ihm das als Unikum in der Güssinger Franziskanerbibliothek verwahrte Christlich lyed: wid’ des grausam vberziehen des Türckhens in Toler melodey. Als Wanderdrucker kam Johann Mannel (Manlius, Mandelz), ein Opfer der Gegenreformation, nach der Vertreibung aus Laibach im Jahr 1582 zu den Grafen Batthyány, Erdödy und Nadasdy in das heutige Burgenland, wo er bis 1605 mehr als 250 lateinische, deutsche, ungarische und kroatische Schriften herstellte, die als Druckorte u. a. Güssing und Eberau ausweisen. In Graz besaß der Seckauer Bischof Petrus Persicus um 1550 die erste Druckerpresse. Ebenfalls seines protestantischen Bekenntnisses (Reformation) wegen musste Andreas Franck, der Drucker der bedeutsamen Gesang-Postill von 1574 (A. Gigler), die Stadt verlassen. Im Zuge der Gegenreformation kam G. Widmannstetter aus München nach Graz, um hier eine Familientradition zu begründen, die bis 1806 nachzuweisen ist. Auch in Innsbruck sind es die Drucker der Gegenreformation: Johann Paur (Pawr, Baur) seit 1572, J. Gaech seit 1614, und Mich. Wagner seit 1639, die vorzügliche geistliche Lieder und theologische Streitschriften publizierten.

Obgleich sich der Meistergesang eher als „geschlossene Gesellschaft“ verstand und offiziell Meistersinger-Lieder nicht auf Flugschriften erscheinen sollten, fanden doch viele Texte und Melodien durch Flugschriften weite Verbreitung, darunter der Ritter aus der Steiermark, gedichtet von dem Reutlinger (also schwäbischen) Meistersinger Mertein (Martin) Mayer. Das in mehrere Sprachen übersetzte „Sagenlied“ ging in die mündliche Überlieferung ein, der Ritter aus der Steiermark, einst auf die Melodie des Herzog Ernst gesungen, lebte als eigene Tonangabe weiter.

Eine reiche „volksbarocke“ Flugschriftenproduktion ist in der 2. Hälfte des 18. Jh.s in Österreich nachweisbar, wobei v. a. Steyr als wesentlicher Druckort zu nennen ist. Die Flugschriften aus Steyr, aber auch aus Wien, Wiener Neustadt, Linz, Wels, Krems, Graz und Ödenburg (ungar. Sopron) beeinflussten in besonderer Weise die Entwicklung des geistlichen Singens der „Donauschwaben“, d. h. der deutschen Siedlungsgebiete des Pannonischen Raumes links und rechts der Donau zwischen Wien und Belgrad, des Banates und der Batschka. Als Beispiel dafür kann das Liedgut der 1775 in der Karpato-Ukraine angesiedelten Holzfäller aus dem oberösterreichischen Salzkammergut benannt werden.

Ein „Flugblattlied“ im Sinne eines definierbaren Text- oder Melodietypus ist nicht gegeben; denn es konnten alle Strophenformen und Gestaltungen sowie alle Gattungen des Kunst- oder populären Liedes vom 16. bis in das 19. Jh. herein auch auf Flugschriften verbreitet werden.


Literatur
J. Benzing, Die Buchdrucker des 16. und 17. Jh.s im deutschen Sprachgebiet 1963; R. W. Brednich, Die Liedpublizistik im Flugblatt des 15. bis 17. Jh.s, 2 Bde. 1974/75; Th. Graff, Bibliographia Widmanstadiana 1993; K. M. Klier in JbÖVw 4 (1955); H. Kranawetter in Bayerische Hefte für Volkskunde 6 (1919); K. Lorber, Flugblattlieder aus öffentlichen Slgn. in Graz, Diss. Graz 1950; A. Mayer, Wiens Buchdruckergeschichte 1 (1883); A. Riedl u. K. M. Klier, Lied- Flugblattdrucke aus dem Burgenland 1958; L. Schmidt in JbfVldf 7 (1938); L. Schmidt in Jb. der Stadt Linz 1951; L. Schmidt in JbfVldf 9 (1964); W. Suppan in Bericht über den 8. Österreichischen Historikertag in St. Pölten 1964, 1965; W. Suppan in Carinthia I,155 (1965); W. Suppan, Dt. Liedleben zwischen Renaissance und Barock 1973; W. Suppan, Werk und Wirkung 2000 (mit weiteren Beiträgen zum Thema).

Autor*innen
Wolfgang Suppan
Letzte inhaltliche Änderung
18.2.2002
Empfohlene Zitierweise
Wolfgang Suppan, Art. „Flugblatt, Flugblattlied‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 18.2.2002, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x00020846
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.