1963, unmittelbar nach dem Beschluss der Liturgiekonstitution des II. Vaticanums (Vatikanisches Konzil), haben die deutschen Bischöfe die Herausgabe eines Einheitsgesangbuchs für alle Bistümer als Liturgiebuch für die Gemeinden beschlossen; eine Lied-Kommission (Vorsitz: Bischof Wilhelm Kempf) und eine Gebets-Kommission (Vorsitz: Bischof Hermann Volk) wurden eingesetzt. 1966 haben die Bischöfe Österreichs beschlossen, an diesem Buch mitzuarbeiten und es auch in Österreich einzuführen. Die Texte für die Liturgie sollten gemäß römischen Weisungen in Sprachregionen möglichst einheitlich sein. Eine entscheidungsbefugte Hauptkommission, 10 Subkommissionen und ein zentrales Sekretariat (Monsignore Josef Seuffert) haben die vorbereitenden Studien geleistet und bis 1973 das Manuskript erstellt. 1974 sind die Beschlüsse der Bischofskonferenzen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und Österreichs sowie der Bischöfe von Bozen-Brixen und Lüttich erfolgt. 1975 erschien die sog. Stammausgabe: Gotteslob. Einheits-Gebet- und Gesangbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebiets. Die Bischöfe Österreichs beschlossen, einen Österreich-Anhang hinzuzufügen. Auf dieser Grundlage sind sodann durch Hinzufügen weiterer Anhänge die Diözesan-Ausgaben erstellt worden. Offizielle Begleitausgaben: Orgelbuch, Chorbuch, Kantorenbuch und Werkbuch zum G. Die Tendenz, Einheitsfassungen von Texten und Melodien gegenüber den tradierten Varianten den Vorrang einzuräumen, ist offenkundig. Dieser Sprach-Zentralismus steht den Regionalisierungstendenzen hinsichtlich der lat. römischen Einheits-Liturgie entgegen. Bis zum Jahr 2000 sind etwa 30 Mio. Exemplare von Diözesanausgaben des G. hergestellt worden.
Das G. umfasst Persönliche Gebete; Gesänge zur Feier der Sakramente, zum Kirchenjahr, zu Ehren der Gottesmutter, der Engel und Heiligen, für Wortgottesdienste und Stundengebet; weiters 75 Psalmen sowie Litaneien und Andachten. Über 100 mit „ö“ markierte Lieder und Gesänge sind ökumenisch, d. h. von katholischen und evangelischen Experten gemeinsam gefasst. Das neue Evangelische Gesangbuch (1994), das auch in Österreich gilt, sowie das Katholische und das Reformierte Kirchengesangbuch der Schweiz (1998) enthalten allerdings einige davon abweichende Fassungen. Die katholischen Bischöfe des deutschen Sprachgebiets haben im Jahr 2000 die Herausgabe eines neuen Gebet- und Gesangbuchs beschlossen. Mit einer Vorbereitungszeit von wenigstens 10 Jahren ist zu rechnen (Gemeindegesang, Liederbuch, Kirchenlied, Kirchenmusik).
Ph. Harnoncourt, Gesamtkirchliche und teilkirchliche Liturgie 1974; P. Nordhues/A. Wagner (Hg.), Redaktionsbericht zum Einheitsgesangbuch „G.“ 1988.