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Grobauer, Grobauer, true Franz
* 1945 -01-1212.1.1945 Böhmisch-Bernschlag (Nový Vojířov/CZ). Kapellmeister, Komponist und Justizbeamter. Lernte schon als Jugendlicher mehrere Instrumente (Violine, Akkordeon, Klarinette, Saxophon), z. T. als Autodidakt (Flöte, Horn, Tuba, Schlagwerk, Klavier), und spielte in verschiedenen Orchestern. 1973 wurde G. Stabführer, nach der Kapellmeisterprüfung 1977–94 Leiter der Blasmusikkapelle Göllersdorf/NÖ (seitdem Ehrenkapellmeister). Seit 1982 ist G. im Niederösterreichischen Blasmusikverband tätig (u. a. Bezirks-Kapellmeister der Bezirksarbeitsgemeinschaft Hollabrunn/NÖ; 1991 auch Begründer von deren Bezirks-Blasorchester, seit 1988 Landesobmann-Stellvertreter und seit 1986 Gutachter bei Konzert- und Marschmusikbewertungen). Schon früh hat er sich der Ausbildung junger Musiker gewidmet und auch zum Nutzen seiner Blasmusikkapelle ein Jugendorchester aufgebaut. Als Komponist trat er vorwiegend mit Märschen und Polkas an die Öffentlichkeit. – In seinem Hauptberuf ist G. seit 1961 im Justizdienst tätig, seit 1997 Leitender Beamter (Reg.rat) beim Landesgericht Korneuburg/NÖ sowie Vorsitzender der Landessektion Justiz Niederösterreich der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.
Ehrungen
Goldene Ehrennadel Göllersdorf 1982; Dirigentennadel in Gold 1987.
Werke
Berggeister (Konzertwalzer); Waldidylle (Ouvertüre); Märsche (Gruß an Göllersdorf, Mein Weinviertel, Kinderlieder-Marsch, Schloss Schönborn, „Pro Justitia“ – Der österreichische Rechtspfleger-Marsch); Polkas (Murksl-Polka, Mucki-Polka, Frühlingsluft).
Literatur
Mitt. F. G.; Lang 1986; www.blasmusikgoellersdorf.at (11/2011).

Autor*innen
Uwe Harten
Letzte inhaltliche Änderung
25.4.2003
Empfohlene Zitierweise
Uwe Harten, Art. „Grobauer, Franz‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 25.4.2003, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001cfa6
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.