Hoftrompeter und -pauker
Musikalische Hofcharge mit repräsentativer und militärischer Funktion, dem Hofmarschallamt (Oberststallmeisteramt) zugeordnet. Eng verbunden mit der Funktion des Herolds finden sich
H. bereits seit dem
Mittelalter bei großen repräsentativen und zeremoniellen Ereignissen (Reichstagen, Schwertleiten, Krönungen etc.); das verwendete Instrumentarium, Langtrompete (
Trompete) und
Pauke, stand unter stark mediterranem (osmanischem) Einfluss und kann durch zahlreiche
ikonographische Dokumente in illuminierten Hss. belegt werden. Bereits im 12. Jh. sind Trompeter an europäischen Fürstenhöfen nachweisbar. Funktion und Aufgaben der
H. unterschieden sich anfangs nicht von denen der
Heertrompeter und -pauker, da aufgrund der mittelalterlichen bzw. frühneuzeitlichen Kriegsführung militärische Signale und Signale für den Herrscher (der im Kriegsfall sein Heer selbst führte) einander überlappten. Erst mit dem Anwachsen repräsentativer Aufgaben und der Führung der Heere durch Stellvertreter wurden diese Funktionen auseinandergelegt. Die
H. standen im Offiziersrang und hatten neben ihren zeremoniellen Aufgaben als Kuriere auch diplomatische zu erfüllen. Diesen Aufgaben wurde seit der Frühneuzeit auch in der Uniformierung Rechnung getragen, indem über der Uniform ein Wappenrock getragen wurde, die Trompete eine entsprechend farbige Schnürung und die Pauke (später auch doppelfellige Trommel) mit einem Wappentuch geschmückt waren. Obwohl die Kaiser von Anfang an bestrebt waren, die
H. zu einem ausschließlich kaiserlichen Privileg zu erklären, verfügten spätestens seit dem
Barock die meisten der souveränen Fürsten Europas über eigene H. (z. B.
Salzburg).
Bis in das 19. Jh. hatten die H. neben einer mehrjährigen militärischen eine musikalisch-zünftische Ausbildung zu absolvieren (für die kaiserlichen H. 1623 durch Ferdinand II. mit der Gründung einer länderübergreifenden Sozietät geregelt). Kaiserliche H., die zusätzlich in der Hofmusikkapelle gebraucht wurden, erhielten als „musikalische H.“ eine Sonderremuneration durch das Obersthofmeisteramt. Am Kaiserhof gab es für gewöhnlich 6 Hoftrompeter und einen Heerpauker (erweiterbar auf bis zu 30, wie unter Karl VI.); die Erzbischöfe von Salzburg zahlten im 17. und 18. Jh. 12 Hof- und Feldtrompeter (2 Pauker), die mit den durch Erzb. Max Gandolf gestifteten silbernen Trompeten großes Aufsehen erregten und von zahlreichen europäischen Höfen „ausgeborgt“ wurden (H. I. F. Biber schrieb seine Sonata S. Polycarpi für dieses Ensemble).
Mit dem Wandel des fürstlichen Selbstverständnisses ab 1740 und der Reduktion des Zeremoniells wurden auch die Aufgaben der H. deutlich eingeschränkt. Erzb. H. Colloredo ließ die silbernen Trompeten einschmelzen, und auch der Kaiserhof reduzierte seine H. (bis 1870 konstant 6 Trompeter und 1 Pauker). Mit dem Wandel der höfischen Gesellschaft zu Beginn des 19. Jh.s wurden die Aufgaben der H. weiter verringert, bis sie 1848 endgültig in die Hofmusikkapelle eingegliedert wurden, die Funktion des Signalblasens wurde den Garden übertragen.
A. Lindner 1999; Salzburger KulturL 2001.
Andreas Lindner
Elisabeth Th. Hilscher
25.4.2003
Andreas Lindner/
Elisabeth Th. Hilscher,
Art. „Hoftrompeter und -pauker“,
in:
Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung:
25.4.2003, abgerufen am
),
https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d1de
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