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Kaiserhof
Personen um den bzw. Verwaltungs- und Beratungsgremien des Kaisers des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, umgangssprachlich synonym für die ab 1620 in Wien ansässigen Höfe des jeweiligen regierenden Habsburgers. Der Hof (v. a. seit dem 17. Jh.) zerfällt in zwei Teile: 1) die unmittelbare Umgebung des Herrschers; diese ist wiederum geteilt in a) den Hof als feudalistisch strukturierte Adelsgesellschaft (Kämmerer, Hofdamen, Pagen) und b) den Hof als Wirtschaftsbetrieb (zentrale Verwaltung = Obersthofmeisteramt, Küche, Stall etc.); 2) den Hof als politisches Zentrum und Sitz der obersten Verwaltungsebenen des Reichs (z. B. des Reichshofrates oder die verschiedenen Hofkanzleien); einen Einblick, wer in der jeweiligen Zeit zum Hof gehörig gezählt wurde, geben die ab Ferdinand I. immer wieder erstellten Hofordnungen, später auch gedruckte Schematismen und Hofkalender. Da der Hof immer unmittelbar auf eine Person (Kaiser, Kaiserin, Erzhzg.e, diverse Regenten, Regenten-Witwen etc.) bezogen war, ist seine Entstehung frühestens mit der Ausmusterung aus der Kindskammer (mit ca. 6 Jahren) anzusetzen, sein Ende mit dem Tod des Hof-Inhabers. Größe und Struktur des Hofes stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Amt und Würde des Inhabers. Bis in die Frühneuzeit bestand der K. aus kaum mehr als 150–200 Personen, blieb unter Maximilian II. bis Ferdinand III. mit 500–600 Personen lange Zeit stabil, doch kam es unter Leopold I. durch das Einsetzen einer modernen Verwaltungsstruktur (Ergänzung der Adelsgesellschaft durch ein Berufsbeamtentum) bis in die Regierungszeit Karls VI. zu einem Anstieg des Hofpersonals auf über 2.500 Personen.

Musik ist anfangs an die (geistliche) Hofkapelle gebunden, doch bestanden seit der Frühneuzeit Tendenzen zur Profanierung (erstmals 1498 durch Maximilian I.); mit den Hofordnungen ab Ferdinand I. wird die Musik (Hofmusikkapelle) der zentralen Hofbehörde, dem Obersthofmeisteramt, unterstellt.

Der K., d. h. der Hof in Wien, bestand meist aus einer Symbiose mehrerer Habsburger-Höfe und Höfe am K. lebender anderer Potentaten, unter denen es meist enge personelle Verbindungen gab (v. a. nach der Auflassung eines Hofes sind dessen Mitglieder oft in unmittelbarer Nähe wiederzufinden); dieses gilt auch für die anderen habsburgischen Hofhaltungen (Graz, Innsbruck, Brüssel, Hochmeisterhof des Deutschen Ordens etc.), die ebenfalls in engem Austausch mit dem K. standen. Auch gegenüber seiner städtischen Umgebung war der K. keineswegs abgeschlossen, sondern stand in regem Austausch mit ihr (Hofquartierpflicht der Bürger, viele Handwerker der Stadt waren Hoflieferanten, Hofmusiker für Stadtpfarren tätig etc.).


Literatur
S. Freisleben et al. in Mitt. d. Residenzen-Kommission d. Akad. der Wissenschaften zu Göttingen 12 (2002) H. 1; J. Duindam in Mitt. d. Residenzen-Kommission d. Akad. der Wissenschaften zu Göttingen 8 (1998) H. 2; I. v. Žogler, Der Hofstaat des Hauses Österreich 1917.

Autor*innen
Elisabeth Th. Hilscher
Letzte inhaltliche Änderung
25.4.2003
Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Kaiserhof‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 25.4.2003, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d37d
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.