Unabhängig davon ist zu sehen, dass sich die Äbte (Prälaten, Pröpste) vieler (besonders großer) Klöster zeitweise (besonders im Barock), eingedenk ihrer auch weltlichen Macht (Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit), Hofhaltungen inkl. Hofmusik leisteten, die sich an denjenigen weltlicher Herrscher (Hofmusikkapelle) orientierten: in diesen Fällen wären also Kloster und Hof voneinander getrennt zu betrachten. Zu letzterem Bereich gehören z. B. Applausus (Ansingen), Huldigungskantaten und Opern (sog. Klosteroperetten des 18. Jh.s). In ähnlicher Weise hat man Veranstaltungen der jeweils angeschlossenen Schulen differenziert zu beurteilen (z. B. Benediktinertheater).
In einem nochmals anderen, eigentlichen Wortsinn aber ist als K. anzusprechen, was in den Klöstern an (hier Musik-)Kultur jeweils betrieben wurde und wird. Dabei verstand sich der Kirchengesang (Choral) stets von selbst (wenn auch in jüngster Zeit nicht mehr bedingungslos: die Choralpflege ist spätestens seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil fallweise stark reduziert und die bis dahin als universal verstandene lateinische der jeweiligen Volks-Sprache weitestgehend geopfert). Seine ausschließlich einstimmige Ausführung dürfte allerdings eine Romantisierung und nachträgliche Projektion darstellen: daneben ist auch mit mehr oder weniger kunstvollen Improvisationsformen (Parallelorganum, Bordun, Mehrstimmigkeit) ebenso zu rechnen wie mit Orgelspiel (Alternatim). Daher sind die Klöster bei der Einführung und Benutzung von Orgeln mit den Domkirchen offensichtlich wenigstens konform, wenn ihnen nicht sogar voraus gegangen (z. B. Admont 1327, Wien/St. Stephan 1334, Feldkirch 1335, Wilhering 1354/5, St. Lambrecht 1366). In gewisser Weise als Konsequenz daraus ergab sich (wenn auch nicht ganz ohne höfische Einflüsse erklärbar ist) die seit dem 15. Jh. zunehmende und erst im 20. Jh. wieder zurückgehende, oft verhältnismäßig aufwendige Pflege der mehrstimmigen Figuralmusik. In den größeren Klöstern wurden ab dem 16. Jh. nicht nur eigene Sängerknabeninstitute, sondern vollständige Kantoreien eingerichtet und hauptberufliche Instrumentisten gehalten, d. h., dass die Kirchenmusik z. T. nicht mehr in Händen der Klosterinsassen, sondern von Fachmusikern lag. Dagegen traten mehrere Reformbewegungen auf: bereits im 15. Jh. die sog. Melker Reform, im 18. Jh. der Josephinismus und im 19. Jh. der aus Deutschland kommende und in ihrem österreichischen Ableger wesentlich verbindlichere und der Instrumentalmusik freundlicher gegenüberstehende Cäcilianismus. Auch gewisse kirchenmusikalische Bestimmungen des Zweiten Vaticanums sind ohne solch restriktive Einstellungen kaum denkbar. Die angebliche Öffnung gegenüber populären Musikformen (sog. Jazzmesse) dürfte mehr zerstört als gewonnen haben, doch betrifft dies nicht nur die K. bzw. Österreich.
Verständlicherweise am wenigsten bekannt, aber wohl nicht gering zu schätzen ist schließlich das gewissermaßen „private“ Musizieren der Klosterinsassen (Mönche, Nonnen, Chorherren und -frauen, Kanoniker, Konventualen, Konversen). Dieses ist nahliegenderweise an der jeweiligen (bürgerlichen) Hausmusik orientiert (vom barocken Lautenspiel über das romantische Klavierlied, über Klavier- und Streichquartettspiel bis zu Nutzung und Konsum der modernen Massenmedien). Es dürfte, abgesehen vielleicht von engeren Grenzen, kaum spezifische Erscheinungsformen kennen. V. a. aber sollte neben den Einflüssen auf die K. zu allen Zeiten die prägende Wirkung der Klöster auf ihre Umgebung und damit nicht nur auf Dörfer, sondern durchaus auch auf die Städte nicht unterschätzt oder gar übersehen werden.
J. F. Angerer in Veröff. d. Inst. f. ma. Realienkunde Österreichs 3 (1980); R. Flotzinger in O. Wessely et al. (Hg.), [Kgr.-Ber.] Bruckner Linz 1990, 1993; R. Flotzinger/B. Boisits in M. Fink et al. (Hg.), [Fs.] W. Salmen 1991; M. Eybl in W. Jauk et al. (Hg.), [Fs.] R. Flotzinger 1999; R. Flotzinger in M. Kube (Hg.), [Fs.] W. Dürr 2002; J. Angerer/G. Trumler, Kloesterreich 1978; K. Mitterschiffthaler, Das Musikarchiv des Stiftes Vorau 2000.