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Musikimpost
Staatliche Abgabe auf öffentliche Musik- und Tanzveranstaltungen, später Lustbarkeitsabgabe, heute Vergnügungssteuer; mit kaiserlicher Verordnung vom 28.11.1707 durch Joseph I. eingeführt. Als Vorläufer der Musikbesteuerung ist eine seit dem 14. Jh. durch das Spielgrafenamt eingehobene Abgabe anzusehen. 1749 wurde die Einhebung der M. an die Stadt übertragen. Nach mehrmaligen Anträgen um Aufhebung wurde 1903 die Einhebung der M. ausgesetzt, doch bereits 1919 durch die Lustbarkeitsabgabe ersetzt. Im Zuge der gesetzlichen Angleichungen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1939 wurde die Lustbarkeitsabgabe schrittweise durch die auch heute noch für Veranstaltungen in Wien geltende Vergnügungssteuer ersetzt.
Literatur
Czeike 4 (1995) u. 5 (1997); G. Tanzer, Spectacle müssen seyn 1992; R. Witzmann, Der Ländler in Wien 1976.

Autor*innen
Elisabeth Th. Hilscher
Letzte inhaltliche Änderung
14.3.2004
Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Musikimpost‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 14.3.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001da91
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.