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Musikschulwesen
Der Begriff „Musikschule“ steht für unterschiedliche, nur bedingt vergleichbare Einrichtungen. Die Spannweite reicht von der bloßen Organisation instrumentaler Unterrichtsstunden bis zu pädagogisch-künstlerischen Bildungsinstituten auf hohem Niveau mit umfassenden praktischen und theoretischen Lehrinhalten. Die nähere Befassung mit „Musikschulen“ erfordert daher sowohl die schulrechtliche, geopolitische wie auch die organisatorische und inhaltliche Differenzierung.

Obwohl die österreichische Bundesgesetzgebung den Begriff „Musikschule“ nicht kennt, ist durch das „Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über das Privatschulwesen (Privatschulgesetz)“ die Fachaufsicht gegeben. Voraussetzung ist, dass die Errichtung der MSch. ordnungsgemäß bei der Schulbehörde angezeigt wird. MSch.en sind daher nur dann Schulen im rechtlichen Sinn, wenn sie gemäß Privatschulgesetz errichtet und betrieben werden. Ab 1990 erlangt das Privatschulgesetz für die MSch.n zunehmende Bedeutung und wird in Oberösterreich, Steiermark (1991), Niederösterreich, Tirol und zuletzt in Kärnten (2003) flächendeckend angewendet. Am 1.4.1998 hat das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten erstmals ein „Organisationsstatut für Musikschulen...“ zur Anwendung für die Steiermark erlassen. Es gibt zwei Stadien der Verrechtlichung:

a) Schulbehördlich nicht untersagte MSch.n (Privatschulen): Ihre Errichtung wurde von den jeweiligen Trägern (z. B. Kommune, Land, Verein oder juristische Personen) bei der Schulbehörde angezeigt und nicht untersagt. Die kommunalen MSch.n in Niederösterreich sind hier größtenteils einzuordnen; einige Trägergemeinden haben dort auch das Öffentlichkeitsrecht erlangt. Das Kärntner Landesmusikschulwerk hat sich 2003 schulbehördlich angezeigt mit dem Ziel, das Öffentlichkeitsrecht zu erlangen.

b) MSch.n mit Öffentlichkeitsrecht: Die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes kann vom Schulträger beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis des „erzieherischen Ziels“, das in einem von der Schulbehörde zu genehmigenden Organisationsstatut verankert sein muss. Sobald der Vollausbau entsprechend dem Statut nachgewiesen ist, kann das Öffentlichkeitsrecht „auf Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen“ verliehen werden. MSch.n mit Öffentlichkeitsrecht unterliegen der schulbehördlichen Aufsicht, sind den öffentlichen Schulen gleichgestellt und berechtigt, staatsgültige Zeugnisse auszustellen. Die Kooperation von MSch.n und allgemein bildenden Schulen wird dadurch wesentlich erleichtert. In diese schulrechtlich voll ausgebaute Kategorie fallen derzeit (2004) Oberösterreich, Steiermark, Tirol und einzelne MSch.n in anderen Bundesländern, v. a. in Niederösterreich.

Unabhängig vom Öffentlichkeitsrecht ist die Differenzierung nach der Intention der MSch.-Betreiber sinnvoll: MSch.n öffentlichen Charakters sind grundsätzlich gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Die Finanzierung erfolgt zum überwiegenden Teil aus öffentlichen Mitteln. Alle „MSch.n öffentlichen Charakters“ (vgl. BVG Artikel 14 (6) und (7) bezüglich „öffentlich“) sind mit umfassenden pädagogischen und wirtschaftlichen Konzepten ausgestattet und der bildungspolitische Aspekt steht im Vordergrund. Als Bildungsziel verfolgen sie die Fähigkeit zur eigenständigen Auseinandersetzung mit Musik auf breiter Basis und gegebenenfalls die Heranführung von Hochbegabungen bis zur künstlerisch-musikalischen Univ.sreife.

Zentrale Musikschulsysteme werden in Kärnten, Oberösterreich, Wien und großteils auch in Tirol direkt von den Ländern getragen oder in Burgenland und Salzburg von „landesnahen“ Vereinen verwaltet. Vorteile sind landeseinheitliche Elterntarife und Synergieeffekte bei Sach- und Personalressourcen sowie die geographische Konzeption.

Dezentrale Musikschulsysteme (Niederösterreich, Steiermark, Vorarlberg und teilweise Tirol) werden fast ausschließlich von Kommunen getragen. Vorteile ergeben sich aus der größeren Schulautonomie, wenngleich die Gemeinden als fachfremde Träger inhaltlich und finanziell oft überfordert sind. Die Länder treten hier nur als Förderungsgeber und Servicestellen in Erscheinung. Über die Landesförderung ist die Steuerung der geographischen Versorgung nur eingeschränkt möglich, da die Personalkompetenz bei den Gemeinden liegt.

Im Statistischen Jahrbuch der MSch.n in Österreich werden für 2001 folgende Fakten und Informationen über die Dachorganisationen bzw. Musikschulträger in den Bundesländern publiziert:

Burgenländisches Musikschulwerk, Trägerverein mit 16 MSch.n, 96 weitere Unterrichtsorte, 5.002 SchülerInnen.

Kärntner Musikschulwerk, 40 Landes-MSch.n und weitere 10 Unterrichtsorte, 7.539 SchülerInnen.

Musikschulmanagement Niederösterreich, Ges.m.b.H. mit Geschäftsbesorgungsauftrag des Landes Niederösterreich und Service für 168 kommunale MSch.n, 171 weitere Unterrichtsorte, 45.529 SchülerInnen.

Oberösterreichisches Landesmusikschulwerk, 65 MSch.n, 81 weitere Unterrichtsorte, 36.696 SchülerInnen.

Salzburger Musikschulwerk, Trägerverein mit 20 MSch.n, 94 weitere Unterrichtsorte, 8.350 SchülerInnen.

Landesmusikdirektion Steiermark (Landesdienststelle), Förderungsabwicklung, Aufsicht, Service für 47 kommunale MSch.n, 173 weitere Unterrichtsorte, 20.468 SchülerInnen.

Tiroler Musikschulwerk, 26 Landes-MSch.n, 184 weitere Unterrichtsorte, 14.225 Schülerinnen. Zusätzlich 5 kommunale MSch.n mit Landesförderung.

Vorarlberger Musikschulwerk, Geschäftsstelle im Amt der Vorarlberger Landesregierung, betreut 16 kommunale MSch.n mit 94 weiteren Unterrichtsorten, 12.677 SchülerInnen.

Musiklehranstalten Wien, 17 MSch.n, 11 weitere Unterrichtsorte, 4.941 Schülerinnen, dazu noch Kindersingschule und Konservatorium, alle in Trägerschaft der Stadt Wien.

Insgesamt gibt es in Österreich 422 MSch.n mit ca. 7.000 Lehrkräften und 159.685 Musikschülern.

„MSch.n“ privater Versorgungsinitiativen: Sie werden meist von Elterninitiativen oder (Musik-)Vereinen in unversorgten Städten bzw. Regionen organisiert und betrieben. Schulrechtlich sind sie selten verankert und bieten den Lehrkräften meist nur unzureichende wirtschaftliche Lebensgrundlagen. Die Eingliederung in das „öffentliche M.“ wird in der Regel angestrebt, um eine öffentliche Finanzierungsbeteiligung zu erreichen. Der Privatmusikunterricht durch Einzelpersonen tritt öffentlich nur mehr selten in Erscheinung.

Kommerzielle „MSch.n“: Sie sind auf Gewinn ausgerichtete Unternehmungen. Das Geschäft mit der Bildung steht im Vordergrund. Die marketingmäßig beworbenen Lehrinhalte orientieren sich vorwiegend an populär-aktuellen Trends und sind oft Teil einer Produktpalette, wie z. B. bei den „Yamaha-MSch.n“ oder der „MSch. Fröhlich“, die im Franchising-System organisiert ist. Kommerzielle MSch.n haben v. a. in musikpädagogisch unterversorgten Ballungszentren und deren wirtschaftlich prosperierenden Randzonen ein Betätigungsfeld gefunden.

Die Ausbildung der Musiklehrer (Musikausbildung) wurde 1987 an den österreichischen Hochschulen für Musik und darstellende Kunst Graz, Salzburg und Wien mit dem eingeführten Magisterstudium (Mag. art.) der Instrumental(Gesangs)Pädagogik (IGP) akademisiert und professionalisiert. Mit Erhebung der Hsch.n zu Universitäten für Musik und darstellende Kunst 1998 wurden dieser Trend verstärkt. An den Konservatorien der Länder ist es möglich, eine staatliche Lehrbefähigung zu erlangen und sich auf den zweiten Studienabschnitt der MUniv.en vorzubereiten, wobei die Nahtstelle zwischen Konservatorien und MUniv.en nur bedingt durchlässig ist.

Die Entlohnung der Lehrkräfte an MSch.n, auch an jenen öffentlichen Charakters, entspricht nicht dem Ausbildungsstandard und wird in der standespolitischen Diskussion ständig kritisiert. Unterschiedliche und überforderte Träger, nicht geklärte Kompetenzen und teilweise auch schulrechtliche Defizite in einigen Bundesländern erschweren die Vertretung der Lehreranliegen. Drei Teilgewerkschaften (Öffentlicher Dienst, Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Gewerkschaft Kunst, Medien u. freie Berufe [KMSfB]) sind unkoordiniert dafür zuständig.

1965 führte Friedrich Korcăk erstmals eine Erhebung der gesamtösterreichischen Musikschuldaten durch. Demnach gab es 215 MSch.n mit 40.565 Schülern. 2001 waren die Zahlen auf 416 MSch.n mit 160.000 Schülern gestiegen. Der Trend ist trotz sinkender Geburtenraten steigend und die Breitenwirkung nimmt weiter zu. Auch als voruniversitäre Einrichtungen sind die MSch.n mit 63 % der Studenten Hauptzubringer der MUniv.en (vgl. Smudits et al. 1995, 18ff).

Zum allgemein bildenden Schulwesen wirken die MSch.n ergänzend und vertiefend. Durch die schulrechtliche Verankerung fanden die MSch.n die Akzeptanz als gleichberechtigte Partner, wodurch schultypübergreifende Kooperationen auch unter dem Aspekt der Schülerbelastung leichter realisierbar wurden. Das AGMÖ-Symposion Kooperation MSch.n und allgemein bildende Schulen führte 2000 erstmals alle Schularten auf hochrangiger Ebene zusammen. Gemeinsame Musikprojekte, gegenseitige Anrechnungen von Zeugnissen, Klassenmusizieren bzw. „Instrumentaler Klassenunterricht“ (z. B. an der MSch. Krieglach/St und umliegenden Volksschulen) und die gemeinsame musikalische Grundschulung für ganze Volksschuljahrgänge wie z. B. in Eisenerz/St oder Krems wurden in kurzer Zeit realisiert.

Die Musikschulpädagogik Anfang des 21. Jh.s reicht in Folge der akademischen Lehrerausbildung weit über die ursprüngliche Vermittlung instrumentaler Fertigkeiten hinaus. Die MSch.n öffentlichen Charakters haben sich zu Bildungs- und Kulturzentren mit polyästhetischen Ansätzen weiterentwickelt („Musik- und Kunstschulen“).

Die Wurzeln des österreichischen M.s fußen in mehreren Bereichen des 18. und 19. Jh.s. Vorrangig ist die kontinuierliche kirchliche Musikpflege zu nennen, die ausgehend von den mittelalterlichen Klöstern (Klosterkultur) bis zur Kirchenmusiktradition in den städtischen und ländlichen Pfarren bis zum Anfang des 20. Jh.s auch für die musikalische Bildung in den Regionen von Bedeutung war. Dabei spielten die Dorfschulmeister eine zentrale Rolle. Nach gängiger Praxis versahen sie auch den kirchenmusikalischen Dienst in ihrer Pfarre, leiteten die örtlichen Chöre und Laienorchester und besorgten nebenberuflich die instrumentale Ausbildung der Jugend.

Eine weitere, unverzichtbare Grundlage des M.s bildeten jene musikalischen Vereine, die ab Anfang des 19. Jh.s auf dem Boden bürgerlicher Musikkultur gegründet wurden und Träger der ersten höheren musikalischen Ausbildungsstätten und Konservatorien waren. Einige Gründungsdaten unter Einbeziehung Europas: Laibach 1794; Paris 1795; Prag 1811; Wien 1812; Brüssel 1815; Graz 1815 als Musikverein für Steiermark, dieser legte 1816 mit der Eröffnung seiner MSch. den Grundstein zur ältesten MHsch. in Österreich; London 1822; Klagenfurt 1828 mit Gesangs-, Violin- und Blasmusikschule; Leipzig 1843; München 1846 und Berlin 1850.

Die gesellschaftlich breite Basis für den organisierten Instrumentalunterricht errichteten ab der 2. Hälfte des 19. Jh.s die Männergesangvereine (Männergesang), die im Gefolge der Herderschen Regenerationsbestrebungen und der nationalen Gedankengänge um die Mitte des 19. Jh.s gegründet wurden. Die Gründungswelle griff von Süddeutschland und der Schweiz bald nach Österreich über, wo sich 1843 der Wiener Männergesang-Verein konstituierte, dem bald weitere in ganz Österreich folgten. Ihre Bedeutung und auch die der späteren Blasmusikvereine lag darin, dass sie v. a. in den ländlichen Regionen die Wegbereiter des organisierten Musikunterrichtes abseits des staatlichen und konfessionellen Schulwesens waren. In mehreren Regionen Österreichs entstanden so die ersten ländlichen MSch.n, wie z. B. 1885 in Radkersburg (heute Bad Radkersburg/St) und noch weit ins 20. Jh. finden sich Nachweise für die Bedeutung von Vereinen als Musikschulgründer und Träger. In der Chronik des Burgenländischen Musikschulwesens heißt es z. B.: „Es ist das Verdienst des ehemaligen Männergesangsvereines „Haydn“, der [...] am 7. Oktober 1929 den Beschluß faßte, in Eisenstadt eine Musikschule, die erste im Burgenland, zu errichten“ (Manuskript im Besitz des Volksbildungswerkes Burgenland [o. J.]).

Ab Beginn des 20. Jh.s wurde v. a. auf konservatorischem Boden die Errichtung umfassender, qualitätsbetonter und landeseinheitlicher Musikschulsysteme diskutiert. Eine große Rolle spielte auch das 1927 beschlossene Musiklehrergesetz (in Wien). Es sollte zwar das Berufsbild grundlegen, führte aber zunächst nur zu einer Standesorganisation der Musiklehrer und zur Schaffung eines ersten musikpädagogischen Seminars innerhalb der MHsch.

Nach dem 1938 erfolgten „Anschluss“ Österreichs an Deutschland wurden diese Ideen von den Nationalsozialisten aufgegriffen und zudem die gesamte Musikerziehung in den Dienst der Parteiideologie gestellt. Staatliche HSch.n für Musikerziehung in Wien, Salzburg und Graz sowie Landes-MSch.n und Kreis-MSch.n (MSch.n für Jugend und Volk) bildeten ein hierarchisches dreistufiges System, das mit dem Ziel der geographischen Flächenbedeckung rasch ausgebaut wurde und teilweise auch in den besetzten Gebieten in der sog. Untersteiermark (heute Slowenien) wirkte. Die auf diese Weise realisierten „Musikschulwerke“ der Gaue gingen mit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches 1945 unter, einzelne MSch.n wurden aufgelöst bzw. eingeschränkt weitergeführt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die nunmehr entideologisierte Neuerrichtung von Musikschulsystemen in Österreich kein vordringliches Anliegen des Staates. Erste Anregungen und Planungen erfolgten daher v. a. aus Fachkreisen. Die 1947 gegründete Arbeitsgemeinschaft der Musikerzieher Österreichs (AGMÖ) wurde hier bundesweit tätig. Die „Vorschläge zur Organisation des M.s in Österreich“ entstanden 1949 im Rahmen der AGMÖ-Tagung 17.–19.7. in Bad Aussee/St, waren detailliert ausgeführt und wurden auch publiziert. Drei Forderungen wurden formuliert: a) Vollkommene Neugestaltung der Landes-MSch.n und Aufstellung eines für alle Bundesländer verpflichtenden Schulstatutes, b) Übernahme der Landes-MSch.n durch die Bundesländer und schließlich c) Errichtung von Volks-MSch.n durch die Bundesländer am Sitz jeder Bezirkshauptmannschaft.“

Die logische Idee eines Bundes-M.s scheiterte in Folge an der Kompetenzverweigerung des Bundes. Da die MSch.n nicht dezidiert in der österreichischen Bundesverfassung verankert sind, erfolgte die Zuordnung der Musikschulangelegenheiten in die landeshoheitlichen Kulturbereiche der Länder. Das hatte zur Folge, dass unterschiedliche Ansichten und Voraussetzungen in den Bundesländern auch zu unterschiedlichen Organisations- und Trägerstrukturen des M.s führten: „In den 50er Jahren begann der Aus- und Aufbau der Musiklehranstalten der Stadt Wien mit ihren Bezirks-MSch.n. Im Land Salzburg hat Prof. B. Paumgartner als erster eine MSch. im Oktober 1947 in Zell am See als Zweigstelle des Mozarteums ins Leben gerufen und damit die Entwicklung des Musikschulwerkes Salzburg begründet. In Vorarlberg bestanden im Jahre 1953 nur in den 5 Städten Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz und Lustenau MSch.n; es gab auch zu dieser Zeit noch kein Musikschulwerk. In Tirol wurden zwischen 1948 und 1965 [...] insgesamt 18 MSch.n außerhalb von Innsbruck erfaßt. [...] In der Steiermark setzte sich [...] Prof. Franz Kapfhammer schon im Herbst 1945 für die Beibehaltung und den Ausbau der ‚Volks-MSch.n‘ besonders ein. In Niederösterreich setzte unter [...] Prof. W. Hofmann eine beachtliche Aufwärtsentwicklung des M.s ein. Prof. Dr. Leop. Daxberger [Daxsperger], Prof. Ernst Huber und [...] Dr. Aldemar Schiffkorn prägten das O.Ö. Musikschulwerk in seinen Anfängen. Im Burgenland konnte bereits 1946 das Volksbildungswerk, eine [...] auf vereinsmäßiger Basis stehende Bildungseinrichtung, ihre MSch.n unter Prof. K. Gradwohl innerhalb weniger Jahre über das ganze Burgenland ausdehnen. Der ‚Musikverein für Kärnten‘ übernahm nach dem 2. Weltkrieg die Trägerschaft der MSch.n und errichtete bis zum Jahr 1960 13 MSch.n“ (Preiss). Weitere Versuche, das M. zu harmonisieren, erfolgten nach Inkrafttreten des Privatschulgesetzes 1962 (Bundesgesetz über das Privatschulwesen).

Die AGMÖ initiierte 1965 eine eigene Fachgruppe der Musikschulorganisationen in den österreichischen Bundesländern, die sich als wesentliche Aufgabe die Vertretung der Belange der MSch.n in Österreich gesetzt hat. Auf ihre Initiative trafen sich im Jänner 1973 Entscheidungsträger aus Unterrichtsministerium, MHsch.n und aus den Landesregierungen aller Bundesländer in Innsbruck zur Ausarbeitung eines Musterorganisationsstatutes für MSch.n zwecks Erlangung des Öffentlichkeitsrechtes. Neben der schulrechtlichen Aufwertung war auch der finanzielle Aspekt einer Finanzbeteiligung des Bundes ein Anreiz für diverse Schulträger. Aber „bereits 1972 war die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete MSch. der Stadt Fürstenfeld mit einem derartigen Subventionsantrag beim Bund auf taube Ohren gestoßen“. Die permanenten Probleme in Folge der Einflussnahme durch uneinheitliche und fachfremde Behörden und Schulträger der Bundesländer zeigten sich vielfach in unverhältnismäßig hohen Elternbeiträgen, in pädagogischer Konzeptlosigkeit und in der schlechten Entlohnung der Musiklehrer.

1973 „konstituierte sich unter der Federführung Ernst Hubers, des damaligen Leiters des Oberösterreichischen Musikschulwerkes, ein Verband Österreichischer MSch.n, dem mit Gründung die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg beitraten. Er bildete sozusagen die Vorläuferorganisation der späteren Konferenz der österreichischen Musikschulwerke (KOMU)“, die 1978 von den Landeskulturreferenten im Sinne einer Expertenkonferenz bei der „Verbindungsstelle der Bundesländer“ eingerichtet wurde. Vorsitzender wurde Heinz Preiss, Landesmusikdirektor von Oberösterreich, der auch die KOMU-Geschäftsführung in seinen Verwaltungsbereich übernahm und bis 2000 diese Funktion wahrnahm. Seine Nachfolge trat 2001 R. Markovic, Direktor der Wiener Musiklehranstalten, interimistisch an. Wichtigste Leistung der KOMU war die Erstellung des „Gesamtösterreichischen Rahmenlehrplanes für MSch.en“, der 1994 erschien und seither in allen Bundesländern Anwendung findet. Weiters wurden Musikschuldaten österreichweit erhoben. Die gravierenden Strukturunterschiede, unterschiedliche Schülerdefinitionen mit Doppel- und Mehrfachzählungen sowie unterschiedliche Fächerzuordnungen erlaubten aber keine empirisch haltbare Auswertung. Walter Rehorska (St) begründete 2001 die neue Musikschulstatistik Österreichs, die auf neutralem akademischen Boden als Pilotprojekt von Otto Hofecker und seiner ARGE Musikschulstatistik an der MUniv. Wien 2003 erstmals erschien. Bundesländerdelegierte der KOMU sind (2003): Walter Burian, Gerhard Gutschik (Bl), Barbara Ladstätter (K), Dorothea Draxler, Michaela Hahn (NÖ), Karl Geroldinger (OÖ), Michael Seywald (Sb), W. Rehorska (St), Helmut Schmid (T), Peter Heiler (V) und Vorsitzender R. Markovic (Wien).


Literatur
MGÖ 1–3 (1995); W. Rehorska in AGMÖ 1947–1997; Flotzinger 1988; H. Brenner, Musik als Waffe? Theorie und Praxis der politischen Musikverwendung, dargestellt am Beispiel der Steiermark 1938–1945, 1992; Arbeitsgemeinschaft Musikschulstatistik et al. (Hg.), Statistisches Jb. der MSch.n in Österreich. Pilotstudie 2001, 2003; Konferenz der österr. Musikschulwerke (KOMU), Gesamtösterr. Rahmenlehrplan 1994; A. Smudits et al., Die musikalische Vorbildung der Studierenden an den Musikhochschulen in Wien, Salzburg und Graz 1995; W. Rehorska, Steiermark-Musikerziehung. Kooperation MSch.n und allgemein bildende Schulen 2001; H. Preiss, Ms. 1996.

Autor*innen
WR
Letzte inhaltliche Änderung
14.3.2004
Empfohlene Zitierweise
Walter Rehorska, Art. „Musikschulwesen‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 14.3.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001daa3
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.


DOI
10.1553/0x0001daa3
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