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Musikwirtschaft
Produktion, Distribution und Nutzung von Musik auf dem Musikmarkt, wo alle damit in Beziehung stehenden Branchen ihre Produkte anbieten. Zwar wird die M. häufig ignoriert, doch die Tradition von Musik ist ohne gewisse wirtschaftliche Maßnahmen stets undenkbar.

„Produktion“ bedeutet Herstellung von Gütern und Ausführung von Dienstleistungen. In der M. fallen unter Produktion Niederschrift, Vervielfältigung – ab dem Medienzeitalter auch die Aufnahme – von Musik sowie die Anfertigung aller zur Realisierung erforderlichen Mittel: Notenpapier, Instrumente einschließlich ihrer Bestandteile, auch Theaterkulissen und -kostüme, technische Geräte für Tonaufzeichnung, Verstärkung und Übertragung bis hin zu digitaler Umsetzung etc. An Dienstleistungen bietet die M. die Aufführung von Musik, weiters die Ausbildung von Schaffenden und Ausführenden, von technischem Personal sowie von Musikfachleuten. Bezüglich der Produktionsfaktoren sind Arbeit und Kapital unabdingbar; Musik zählt deshalb zu den kostenintensiven Branchen der Wirtschaft, weil die Vielzahl von Produktionsschritten, sowohl im Live-Betrieb als auch in der Musikindustrie, teure Spezialisten erfordert. Digitalisierung und Globalisierung führten ab den späten 1990er Jahren allerdings zur Reduktion von kreativem Potential in der Musikindustrie.

Historisch betrachtet, findet sich in Österreich der Begriff Produktion bereits im frühen 19. Jh. für große musikalische Darbietungen außerhalb des Theaterbetriebs: Kunst- und Tanzmusik mit Kulissen, Feuerwerken sowie Farben- und Lichtspielen bei kulinarischem Genuss. Diese Vorstellung von Produktion behält ihre Gültigkeit etwa bis zum Ersten Weltkrieg, wobei der letzte Höhepunkt mit G. Steiners Vergnügungspark „Venedig in Wien“ im Wiener Prater erreicht war.

„Distribution“ meint alle Maßnahmen, die der Hinführung von Produkten und Dienstleistungen zur Zielgruppe nützen. Einerseits müssen die Anbieter Produkte und Dienstleistungen vorstellen, andererseits müssen diese erwerbbar sein. Zur Etablierung des „Produkts Musik“ wurden ab dem 19. Jh. geradezu exzessive Maßnahmen gesetzt: Zeitungsnotizen und -artikel (Musikzeitschriften), Feuilletons, Rezensionen, Kritiken (Musikkritik), Analysen von Fachleuten, Lyrik, Kunst- und Trivialromane (Musikerroman), Sachbücher (Musikschriftsteller) und wissenschaftliche Abhandlungen (Musikwissenschaft), Anzeigen und Werbung unterschiedlicher Art, Gimmicks von Skulpturen für den Salon, Gemälde-Reproduktionen, Postkarten bis hin zu Schlüsselanhängern und Posters, weiters Produkt- und Starpromotion, Vereine, Gesellschaften und Fanclubs, Präsentationen im Live- und Medienbetrieb etc. Da immer mehr Personen ihre Musik und Dienstleistungen anboten, setzten einzelne Anbieter gezielte Maßnahmen zur Abwehr von Konkurrenz, was sogar eine Frühform von „Markennamen“ zur Folge hatte. Im Wien des 19. Jh.s lässt sich dies anhand des Streites zwischen Neudeutschen und Konservativen beobachten: Beide Gruppen bedienten sich des Namens ihrer Protagonisten, Rich. Wagner und J. Brahms, als Symbol für den jeweiligen Musikstil bzw. als Markenname.

Die zweite Ebene, nämlich die Verfügbarkeit von Musik und entsprechenden Dienstleistungen, ist in folgende Bereiche zu gliedern: Handel mit Musikalien (Kunst- und Musikalienhandlung) und Musikinstrumenten (Instrumentenbau), Handel von technischen Einrichtungen und Datenträgern für Musik ab dem 20. Jh., Agenturen zur Vermittlung von künstlerischem Personal, Ausbildungsstätten für Musikerberufe (Musikausbildung).

Distribution wird mit dem Erstarken des Bürgertums (bürgerliche Musikkultur) zu Beginn des 19. Jh.s erforderlich. Am Beginn stand die Steigerung des Prestigewertes von Musik als Akt der Positionierung kreativen Potentials. Musik erhielt, bestimmt durch die Genieästhetik (Musikästhetik), ein besonderes Image. Sie diente fortan nicht nur dem Genuss, sondern wies alle Schaffenden und Ausführenden als besondere Persönlichkeiten aus. Musizieren errang einen hohen Stellenwert, bedurfte aber einer bestimmten Grundbegabung, die mitunter fehlte. Folglich entwickelte die M. „Musikprodukte“ für alle: Klavierauszüge, Bearbeitungen und Arrangements von berühmten Werken, Lehrmaterial, später Salonmusik und nach 1900 die neueste Trivialmusik für unterschiedliche Besetzungen. Dass sich der hohe Prestigewert von Musik bis ins 20. Jh. hielt, liegt an der Präsenz von Musik in der Tagespresse. In Wien dominierte E. Hanslick, der als Univ.sprofessor Musikstücke professionell zu beschreiben verstand. Seine Musikrezensionen lieferten Entscheidungshilfen etwa für den Ankauf von Neuerscheinungen, auch für das Engagement von Interpretinnen und Interpreten oder die Verbreitung von Musikstücken. Das Fehlen seines Urteils hatte negative Auswirkungen auf den Absatz.

Alle im 19. Jh. entwickelten Distributionsmaßnahmen wurden nach dem Ersten Weltkrieg fast nur mehr auf Unterhaltungsmusik angewandt, da die Komplexität der neuen Kunstmusik den Interessen der Zielgruppen zuwider lief. Mit der Verbreitung von Tonträgern verlagerte sich die Distribution auf Produkte der internationalen, im letzten Drittel des 20. Jh.s von der US-Popkultur determinierten Musikindustrie.

„Nutzung“ schließlich impliziert Konsum (Musikkonsum) und Rezeption, Ver- und Anwendung sowie Verwertung. War die Nutzung von Musik in der Historie meistens an aktives Spielen gebunden, so wird sie heute (2003) via Medien eher passiv konsumiert. Die Schnittstelle zwischen Musizieren und Musikkonsum bildet das Partizipieren an Live-Veranstaltungen, traditionellerweise als Rezeption bezeichnet. Dabei ist sowohl aktives Mitvollziehen als auch passives Konsumieren möglich.

„Verwendung“ von Musik liegt dann vor, wenn sie in einen musikfremden Konnex gestellt wird, etwa als Filmmusik, Hintergrundmusik etc. Bei der „Anwendung“ von Musik handelt es sich um subtile Verfahren, wobei musikalische Parameter oder auch Teile von eingespielter Musik zur Gestaltung anderer Produkte konstitutiv wirken. Gemeint sind damit musikalische Strukturen in Literatur, Filmen und Multimedia-Produkten sowie neueste Kompositionsverfahren, die Teile bestehender Stücke digital zu einer neuen Nummer kompilieren.

Komplexer ist die „Verwertung“ von Musik, nämlich der Gewinn aus Musik: Zuerst zieht der Urheber Nutzen aus seinem Produkt (Interessenvertretungen, Urheberrecht). Die Größenordnung des materiellen Gegenwertes ergab sich in der Historie aus der Popularität des Komponisten und aus seinem Geschäftssinn, da Tantiemen für den Verkauf von Notenmaterial und für weitere Aufführungen gesondert ausgehandelt werden mussten.

Aufführungen bewerkstelligen heute Interpretinnen und Interpreten, deren Leistungen auf Vertragsbasis abgegolten werden. Während der kreative Akt niemals an Zeugnisse gebunden war, benötigten Ausführende und Dirigenten bis in die zweite Hälfte des 20. Jh.s einen Nachweis ihrer Befähigung zur Erlangung eines Gewerbescheines. Das Erlernen eines Musikinstruments wurde als Handwerk bewertet und unterlag der Gewerbeordnung. Die Entlohnung orientierte sich am Können und an der Konkurrenzsituation. Ausführende der Spitzenklasse erhielten oft exorbitante Honorare, die ihnen die Bildung von Rücklagen als Krankheits- und Altersvorsorge ermöglichte.

Die Bedeutung der Veranstalter ist den beiden anderen Gruppen ebenbürtig, da sie bis zur Realisierung des staatlichen Subventionswesens Aufführungen aus eigenen Mitteln finanzierten und als Wirtschaftsbetriebe positiv bilanzieren mussten. Dies gelingt gegenwärtig nur mehr einzelnen Veranstaltern, zumeist Musical-Bühnen; alle anderen sind von staatlichen Zuwendungen (Subventionen) abhängig.

Mit der Etablierung der neuen Medien und v. a. des auf Musik beruhenden Radios (Rundfunk) vollzieht sich die Reorganisation der M.: die Differenzierung zwischen E- [Ernster] und U- [Unterhaltungs-]Musik, die Feststellung des materiellen Gegenwertes aufgrund des Publikumsinteresses, die Fixierung von Urheber- und Verwertungsrecht, schließlich die wirtschaftliche Verflechtung zwischen Musikindustrie, Filmbranche und Massenmedien und deren Globalisierung. Kunstmusik und zeitgenössische Musik werden wegen geringen Publikumsinteresses als Wirtschaftsfaktoren unerheblich, regionale und nationale Eigenheiten der Musik sind nur erwünscht, wenn sie Werbewirksamkeit entfalten. Dieser Prozess nahm in der Zwischenkriegszeit seinen Ausgang und erreichte seinen Höhepunkt in den frühen 1990er Jahren.

In Österreich führte Hitlers Machtergreifung zum Verlust der Eigenständigkeit in der Film- und Musikindustrie, die nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr dauerhaft reaktiviert werden konnte. Traditionelle Prinzipien der heimischen M. konnten sich nur im freien Live-Betrieb halten: Musikerinnen und Musiker werden für private, halböffentliche oder öffentliche Auftritte engagiert, bieten zumeist das Repertoire der Historie und nennen diese Tätigkeit meist „Spielen von Geschäften“ (Musikgeschäft).

An der Wende zum 21. Jh. erfährt die internationale M. durch die Verbreitung des Internets Einbußen in der Nutzung von Musik. Digital verfügbare Musik jeglicher Provenienz kann derzeit in Ermangelung von Kontrollmechanismen ins Internet gestellt und dort kostenlos oder kostengünstig kopiert werden. Fremdes Eigentum gerät so widerrechtlich und ohne Zustimmung des Berechtigten an Dritte, was der üblichen Definition des „diebischen Marktes“ entspricht.


Literatur
Eigene Recherchen nach wirtschaftswissenschaftlicher Fachliteratur.

Autor*innen
Margareta Saary
Letzte inhaltliche Änderung
14.3.2004
Empfohlene Zitierweise
Margareta Saary, Art. „Musikwirtschaft‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 14.3.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001daad
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.