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Obersthofmeisteramt
Amt für die inneren Angelegenheiten des kaiserlichen Hofes und zur Verwaltung des Hofstaates; wurde im Zuge der Hofreform durch Ferdinand I. mit 1.1.1527 eingerichtet. Der Obersthofmeister, Mitglied des Hochadels, zählte zu den wichtigsten und einflussreichsten Beamten des Kaiserhofes; ihm unterstand der gesamte Hofstaat (auch die Mitglieder der Hofmusikkapelle) und er vertrat den Herrscher während dessen Abwesenheiten bei allen offiziellen Angelegenheiten, aber auch in den Ratskollegien. Auch die Kaiserinnen bzw. die Thronfolger ab ihrem 6. Geburtstag (mit dem sie aus der sog. Kindskammer ausgemustert wurden) verfügten über eigene Hofmeister. Obwohl mit dem Ende der Monarchie die Hofämter geschlossen wurden, bestand das O. aufgrund seiner zentralen Bedeutung bis zur Übernahme der Funktionen durch das Ministerium für Kultus und Unterricht bis ca. 1920. Die Akten und Protokolle des O. finden sich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien.
Literatur
Czeike 4 (1994); E. Hilscher, Mit Leier und Schwert 2000; K. Vocelka/L. Heller, Die Lebenswelt der Habsburger 1997; L. Bittner (Hg.), Gesamtinventar des Wr. Haus-, Hof- und Staatsarchives 1–5 (1936–40).

Autor*innen
Elisabeth Th. Hilscher
Letzte inhaltliche Änderung
30.6.2004
Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Obersthofmeisteramt‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 30.6.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001dbd9
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.