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Rundfunk, Österreichischer (ORF)
Rundfunk- und Fernsehgesellschaft. Das Zeitalter der Medien hatte in Österreich 1924 mit der Gründung der Radio-Verkehrs-Aktien-Gesellschaft (RAVAG) begonnen, die mit der Eingliederung in den Reichsrundfunk 1938 ihre Eigenständigkeit verlor. Diese musste nach 1945, kontrolliert durch die Besatzungsmächte, erst mühsam wieder errungen werden ( Radio Wien ). Erst nach Ende der Besatzungszeit konnte die Restrukturierung begonnen werden: Mit Inkrafttreten des Kompetenzgesetzes 1956 wurde die Verantwortung für den R. der Bundesregierung übertragen, Ende Juli 1957 beschloss der Ministerrat die Gründung der Österreichischen Rundfunk Gesellschaft m. b. H. (ORF). Nach Übergabe der Konzessionsurkunde an den ORF am 28.12.1957 wurde der Rundfunk- und Fernseh-Betrieb am 1.1.1958 aus der öffentlichen Verwaltung entlassen. Dennoch blieb die staatstragende Funktion erhalten, was die Anwesenheit von Bundeskanzler Julius Raab bei der Konstituierung des Aufsichtsrates am 6.3.1958 unterstreicht. Schon aufgrund der Besitzverhältnisse war parteipolitischer Einfluss nach dem Proporzsystem unvermeidlich. Eine Verlagerung der Kompetenz von der Bundesregierung an die Bundesministerien für Unterricht sowie für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft im Jahr 1963 zeitigte keine Verbesserung. Die zahlreichen Personalrochaden auf leitender Ebene, Schwerfälligkeit in der Entscheidungsfindung sowie Einflussnahmen in Programmgestaltung und Berichterstattung verärgerten die Bevölkerung zunehmend, denn kritische Sendungen, etwa Der Watschenmann, wurden verboten. So gerieten die Feierlichkeiten zum 40-jährigen Jubiläum 1964 mit Festakt im Technischen Museum unter dem Ehrenschutz von Bundespräsident Adolf Schärf zum Balanceakt. Denn etwa zur gleichen Zeit hatte die unabhängige Presse ein Volksbegehren initiiert, in dem vom 5.–12.10.1964 832.353 Personen für eine deutliche Reform des ORF votierten. Diese wurde nach Inkrafttreten eines neuen R.-Gesetzes am 1.1.1967 hinsichtlich Struktur, Finanzierung, Ausbau und Programmgestaltung umgesetzt. Es ermöglichte die Integration von Wissenschaft, Kunst, Volksbildung, Sport, Kirchen und Vertretern des Betriebsrates, d. h. ideologischen Pluralismus. Die Einrichtung von Landes-Intendanzen sollte die Interessen der Bundesländer sichern. Das neue System sah zudem kurze Amtsperioden auf Führungsebene vor, um innovationsfeindliche Automatismen und politische Einflussnahme zu minimieren. Eine Reihe von Gesetzen, Gesetzesnovellen und Verordnungen bestimmten in der Folge die weitere Entwicklung und Positionierung des ORF in der internationalen Medienwelt sowie die sukzessive Privatisierung von Rundfunk und Fernsehen in Österreich, die schließlich durch die Mediengesetze von 2001 ihre Legitimation erfuhr.

Um sich als Medienunternehmen der Konkurrenz stellen zu können, war die Etablierung eines in der Industrie üblichen Finanzierungsmodells unabdingbar; das kameralistische System der Behörden wurde sistiert. Fortan achtete man in der Finanzgebarung auf Inflationsabgeltung durch regelmäßige Anpassung der Gebühren, auf die Erfassung jener Rundfunkteilnehmer, die ohne Bezahlung die R.-Dienste in Anspruch nahmen, und auf Kostensenkung durch Modernisierung, optimale Nutzung elektronischer Einrichtungen und durch Kooperationsverträge mit anderen Medienunternehmen. Im Zuge der Privatisierungsmaßnahmen kam es 1998 zur Ausgliederung der Gebührenbewirtschaftung durch Gründung der „Gebühren Info Service GmbH“, zuerst als 100 %-ige Tochter der Österreichischen Post AG, ab 1999 zu 50 %, ab 2001 zur Gänze im Besitz des ORF. Die Transaktionsentgelte hatten 2004 ein Volumen von 633 Millionen Euro erreicht, was den Erfolg der ausschließlich mit der Gebühreneinhebung befassten Firma belegt. Auf der Ebene der Innovation wurden die technische Aufrüstung, der Neubau der Landesstudios in Linz, Salzburg, Innsbruck, Dornbirn (Architekt: Gustav Peichl) und des ORF-Zentrums Wien am Küniglberg (Architekt: Roland Rainer) bis 1972 vollendet, die weiteren sollten folgen. Ausbau und kontinuierliche Verbesserung der Sendeanlagen sowie die Renovierung bzw. Erweiterung älterer Landesstudios begleiteten fortan die Baugeschichte des ORF.

Entscheidend war die durch das R.-Gesetz 1967 legitimierte Programmreform, die allerdings nicht als einmalige Maßnahme verstanden wurde, sondern aufgrund diverser Erhebungen von Hörer- und Seherwünschen permanent vollzogen wird. Beginnend 1967 im Fernsehen mit der Ausweitung des Informations- und Bildungsangebotes und der Schaffung von Umsteigemöglichkeiten, kam es 1972 zur Etablierung zweier vollwertiger Fernsehprogramme, die einander ergänzen und regelmäßige Kulturinformationen, allerdings im geringen Ausmaß von täglich vier Minuten, und zur technischen Adaptierung für die Ausstrahlung in Farbe anbieten. 1975 wurde das Fernsehen um ein durchlaufendes Vormittagsprogramm bereichert, 1979 brachte ein neues Programmschema und die Kultursendung Café Central. Ein Jahr später genehmigte das ORF-Kuratorium die Fernseh-Regionalisierung. Somit war die Basis für ein differenziertes Programm definiert; weitere Veränderungen im Programmschema folg(t)en den Anforderungen von Publikum und Zeitgeist, beeinflusst von den durch die Kabelnetze ab 1978 (in Feldkirch/V schon ab 1955 möglich) leicht verfügbaren Programmen der Konkurrenz.

Der Hörfunk erfuhr ab 1967 ebenfalls eine gründliche Reform durch die Schaffung von drei unterschiedlich gestalteten, vollwertigen Programmen anstelle zweier Mischprogramme und eines technischen Versuchsprogramms: Ö1 als Klassiksender mit anspruchsvollen Beiträgen und Kunstmusik, ÖR mit speziellem Programm für einzelne Regionen (Länderprogramm) und Ö3 als Unterhaltungssender mit internationaler Popularmusik, stündlichen Nachrichten und Informationsakzenten. 1974 erfolgte eine verstärkte Lokalisierung bei Ö3, die Konzentration auf Bildung in Ö1 und auf Service auf Ö3. 1979 wurde das Programmangebot um Blue Danube Radio (Ö3-International) bereichert und das Hörfunk-Vorabendprogramm etappenweise modifiziert. Die grundsätzlich intendierte Lokalisierung führte ab 26.10.1981 in jedem der neun Landesstudios im Tagesdurchschnitt zu neun Stunden Programm für den eigenen Sendebereich. Gleichzeitig erfolgte eine weitere Veränderung im Programmschema für Ö1 und Ö3. Die sensiblen Veränderungen führten besonders bei Ö1 zu Quotensteigerungen, wobei besonders beliebte Sendeformate erhalten bzw. erweitert wurden, während Sendungen mit geringer Akzeptanz auf Abendtermine verlagert oder eingestellt wurden.

Da v. a. Ö1 auf das aktuelle Wirken von Künstlerinnen und Künstlern setzt, begleitete die permanente rechtliche und finanzielle Absicherung auf beiden Seiten die Zusammenarbeit. Übereinkommen mit der Bundestheaterverwaltung (Bundestheaterverband), der Staatsoper, den Wiener Philharmonikern sowie mit Plattenfirmen und den Verwertungsgesellschaften (z. B. AKM) prägen mithin die Programmgestaltung im Detail. Um kontinuierlich hohe Einschaltquoten verbuchen zu können, erwies sich der Kontakt mit dem Publikum als außerordentlich erfolgreich. Die Idee, Radiosendungen mit Publikum zu veranstalten, war zwar durch Direktübertragungen von Anbeginn des Mediums eine Selbstverständlichkeit, ihre Ausweitung auf Wortsendungen und Mischprogramme hingegen neu: Am 22.10.1997 konnte die von Alfred Treiber mit A. Heller entwickelte Idee in Gestalt des Radio Kulturhauses im revitalisierten Großen Sendesaal äußerst erfolgreich verwirklicht werden.

Die Gründung des ORF-Symphonieorchesters am 21.9.1969, das aus dem Großen Orchester des Österreichischen Rundfunks (Leitung: M. Schönherr) hervorging, verschaffte zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten ein optimales Präsentationsforum für Neue Musik ( Radio-Symphonieorchester Wien ), Entwicklungen im Bereich der Popularmusik trug man durch die Gründung der ORF-Big Band (Big Band) am 1.10.1971 Rechnung.

Das Monopol des ORF verlor 2001 mit Inkrafttreten des Privatfernsehgesetzes, in das Regelungen des Kabel- und Satellitenrundfunkgesetzes integriert wurden, und des Privatradiogesetzes seine Gültigkeit. Gleichzeitig wurde die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) geschaffen, und das Wirken des ORF erfuhr durch das ORF-Gesetz seine genaue Regelung.

Die Zahl der privaten Rundfunkanbieter wechselt stark, da ambitionierte Pläne ohne fundierte Sponsorentätigkeit langfristig schwer realisierbar sind. 2004 vermochten sich im Bereich Wien und Niederösterreich nur Radio Stephansdom, Radio Arabella, Antenne Wien, 88.6, Radio Energy oder Krone Hitradio gegenüber dem ORF zu behaupten, wobei Ö1 in Radio Stephansdom eine ernste Konkurrenz erwachsen ist, Ö3 in der Steiermark Antenne Steiermark.


Literatur
R. Aspöck/H. Fielhauer, 25 Jahre Fernsehen. Berichte zur Medienforschung 1 (1980); F. F. Wolf, 25 Jahre ORF. 1975–2000, 2001; eigene Recherchen.

Autor*innen
Margareta Saary
Letzte inhaltliche Änderung
15.5.2005
Empfohlene Zitierweise
Margareta Saary, Art. „Rundfunk, Österreichischer (ORF)‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 15.5.2005, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x000790fb
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