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Spielleute
Pluraletantum-Ausdruck für Unterhalter beiderlei Geschlechts, u. zw. mittels irgendeiner Art Spiel, ab dem Mittelalter. In diese Bedeutungsvielfalt kann nur mit Mühe eine gewisse verstehende Ordnung gebracht werden. Soweit das Wort als dt. Übersetzung von (mittel-)lat. joculatores (Spaßmacher, iocus = Scherz, Schwank, Spiel) angesehen wird und damit sogar Tänzerinnen, Akrobaten, Seiltänzer, Tierbändiger usw. erfasst sind, ist es als Sammelbezeichnung für eine große Gruppe des illiteraten und unbehausten sog. „fahrenden Volks“ im Mittelalter durchaus zu rechtfertigen (I). Meist ist jedoch eine auf entsprechende Schauspieler (z. B. Possenreißer, Puppenspieler, Pantomimen etc.) einerseits (IIa), Dichter und Sänger bzw. Spieler von Musikinstrumenten andererseits (IIb; Musiker/in, Musikant/in) eingeschränkte Bedeutung beabsichtigt. Damit können Probleme entstehen: wird Sp. nicht nur auf mittelhochdeutsch „spilliute, spilman, spilwîp, giger, fidelære, singer“ usw. bezogen, sondern auch auf (bereits ihrerseits eigentlich unzutreffende, weil anachronistische) zeitgenössische lateinische (z. B. mimus, histrio, saltatrix, fidicines) ausgedehnt und auf provenzalische (z. B. trobador), französische (z. B. jongleur, trouvère, minstrel, bouffon), spanische (z. B. joglar, remendador, cazuro) usw. Ausdrücke projiziert, ist nicht nur eine zusätzliche Differenzierung zwischen Dichtung, Gesang und Musik erschwert, sondern wird v. a. die Möglichkeit von (wenigstens zeitweiliger) Sesshaftigkeit derselben Personengruppen (IIIa,b) ebenso übergangen wie deren Unterscheidung von Vaganten (neben der Volks- auch lateinische Sprache, zu Schriftlichkeit neigend, ausschließlich männlich) und von Vertretern des Minnesangs (ebenfalls volkssprachig, deutlich literat, in anderem Sinn „fahrend“, nämlich adelig-höfisch, also eine in mehrfacher Hinsicht „aufgestiegene“ Laienkultur, im deutschen Sprachgebiet ebenfalls nur in männlicher Form bekannt), zumal sich solche fallweise eigene Spielmänner (in engerem Sinn) hielten. Eine weitere Bedeutungsgruppe bilden schließlich die neuzeitlichen Entsprechungen (IV).

Bis in jüngere Zeit wirkten sich die von christlicher Lustfeindlichkeit, durch Angst vor Fremdem und andere Vorurteile geprägten, seit dem frühen Christentum bis über das Spätmittelalter hinaus weitergetragenen Verdikte gegen Sp. durch Konzilien und sonstige kirchliche Autoritäten aus. Objektivere, allerdings praktisch kaum wirkungsvolle Beurteilungen finden sich erst unter Einfluss der Scholastik (Albertus Magnus: ludus liberalis = zweckfreies Spiel; Thomas von Aquin: Akzeptanz berechtigter menschlicher Bedürfnisse; Engelbert von Admont erwähnt histrio nur als älteren Ausdruck für cantor oder poeta [in diesem Sinne ist Walther von der Vogelweide in den Reiserechnungen des Bischofs Wolfger von Passau 1203 als „cantor“ bezeichnet] sowie lyrator und fistulator als Beispiele für Musiker, die „ex usu solo melodias tonales“ erfinden könnten). Obwohl durchaus nicht nur aus den untersten Sozialschichten rekrutiert, wurden Sp. aller Arten an den Rand der Gesellschaft gedrängt, oft in die Armut getrieben und meist in dieser gehalten. Allerdings gilt das für viele Subkulturen. Zu Außenseitern machte die Sp. v. a. die durch ihre jeweilige „Kunst“ bedingte Wanderschaft, zu kennzeichnender (auffälliger, bunter) Kleidung (Narrenkittel, mi-parti) und oft auch Haartracht (Haupt und Bart geschoren; auch deshalb gerne durch Masken, Larven oder Kapuzen verdeckt; langes Haar als Provokation) zwangen sie Obrigkeiten. Noch im Sachsenspiegel (1225) galten sie als „unehrlich“ und rechtsunfähig (kein „Manngeld“), die „pax bawarica“ von 1244 und 1256 entzog sie dem Schutz des Landesfürsten, das Wiener Stadtrecht von 1244 sah für sie nur eine zynische Schein-Genugtuung („zum Spaß“, hilariter) vor.

Das Verhältnis gegenüber den Sp. und zumal den Musikanten unter ihnen war stets – wenn auch je nach Gegebenheit und auch regional unterschiedlich – zumindest ambivalent, wenn nicht vollends widersprüchlich: indem man sie (vordergründig) ausgrenzte, aber als Informationsträger schätzte und (aus)nutzte, ja z. T. als unverzichtbar betrachtete (z. B. für Tanzmusik, Feste). Praktisch konnten Musikanten ihre Stigmatisierungen nur unter gewissen Umständen (v. a. milte auf der einen und besondere Könnerschaft auf der andern Seite) sowie (offenbar im Reichsgebiet schwieriger als z. B. in Frankreich) durch Bindung an einen weltlichen oder geistlichen Hof bzw. Herrn (in diesem Sinne ist der Fiedler Volker im Nibelungenlied „Gunthers spilman“ und hatte Ulrich von Liechtenstein seinen „fidelær“; auch diesbezüglich ist rechts des Rheins nur die männliche Variante belegt) oder zuletzt sogar Sesshaftigkeit ablegen. Solche milte beruhte nicht auf uneigennützigem Mäzenatentum, sondern sowohl auf dem christlich geprägten adeligen Verhaltenskodex als auch herrscherlicher Selbstdarstellung (Repräsentation). Entsprechendes gilt dann wohl auch für die Städte, wo ihnen seit dem 14. Jh. nicht nur Niederlassung gewährt (konzentriert in bestimmten Vierteln wie andere Handwerker: z. B. „Pfeifergasse“ in Salzburg, „Brandstatt“ in Wien), sondern zunehmend auch Funktion und schließlich sogar Anstellung als Thurner und zuletzt „Stadtpfeifer“ geboten wurde. Analogien dazu gab es abermals auch in Dörfern (vulgo-Hausnamen wie Musikantenhäusl o. ä. sind wohl jünger, z. T. aber noch heute [2005] bekannt). In letzterem Fall war entweder ein gewisses Vagabundieren oder nebenberufliche Tätigkeit notwendig, sind also die Grenzen zwischen fahrend und sesshaft abermals und in etwas anderem Sinne als zuvor unscharf. Immerhin bestand die Möglichkeit des Aus- und Aufstiegs nicht nur im Märchen (Mythen, Märchen und Sagen).

Die spätestens 1288 an der Wiener Kirche St. Michael gegründete Nicolai-Bruderschaft (Hl. Nikolaus als Patron der Reisenden), die erste Musikantenvereinigung im Reich, war nur Sesshaften zugänglich und bestätigt, dass Sp. nicht (mehr?) von den Sakramenten ausgeschlossen waren. Ihre Mitglieder wählten allerdings nicht, wie die früheren, auf Maria (als Beschützerin, sog. „Schutzmantelmadonnen“) oder den Hl. Martin (Martinslied, Mantel als bevorzugte Gabe anstelle von Geld) bezogenen französischen Vorbilder, einen „Pfeiferkönig“ o. ä. aus ihren Reihen. Die Vermittlung zur übrigen Gesellschaft und v. a. Verwaltung übernahm offenbar von Anfang an der obrigkeitlich eingesetzte Spielgraf. Von zunehmender Akzeptanz der Musiker, wenn nicht Achtung der Musik zeugt z. B. die seit dem frühen 14. Jh. belegte privilegierte Teilnahme von Sp.n an Fronleichnamsprozessionen (sog. Vorangeigen“ vor dem Allerheiligsten fallweise bis zum Josephinismus). Die ebenfalls übliche temporäre Begleitung von Standespersonen (oft wohl auch aufgezwungen) ist als Nachahmung von besoldeten höfischen Sp.n (z. B. der „Pfeifer des Salzburger Erzb.s“; Hofmusikkapelle) anzusehen, aber nur mehr in Ausdrücken wie z. B. dem negativen „sich heimgeigen lassen“ erkennbar. Ihr musikalisches Repertoire produzierten Sp. bis in die Neuzeit aus dem Stegreif und gaben es nur mündlich weiter. Gebrauchsschriften wie z. B. von Ländlern aus dem 19. Jh. sind nicht als Verschriftlichungen, sondern bloße Gedächtnishilfen zu verstehen und bedurften spezifischer „Umsetzung“.


Literatur
W. Salmen, Der fahrende Musiker im europäischen Mittelalter 1960; M. Bachfischer, Musikanten, Gaukler u. Vaganten. Spielmannskunst im Mittelalter 1998; W. Hartung, Die Sp. im Mittelalter. Gaukler, Dichter, Musikanten 2003; R. Lug in H. Möller/R. Stephan (Hg.), Die Musik des Mittelalters 1991; H. Commenda in Zs. f. Volkskunde 48 (1939); R. Flotzinger in MusAu 4 (1984); eigene Überlegungen.

Autor*innen
Rudolf Flotzinger
Letzte inhaltliche Änderung
30.3.2022
Empfohlene Zitierweise
Rudolf Flotzinger, Art. „Spielleute‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 30.3.2022, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001e2f1
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.

MEDIEN
Spielmann und Tänzerin. Marginalie zu Accursius, Digestum Vetus. Universitätsbibliothek Graz, Ms. 32, fol. 106v (1. H. 14. Jh.). © UB Graz, CC BY-NC-SA 3.0 AT
Gedenkinschrift mit historisierenden Nebenmotiven am ehemaligen Standort des ‚Berghofs‘ der Babenberger (H. Bachmann, 1962; Wohnhaus-Wiederaufbaufonds). Hoher Markt 8 / Marc-Aurel-Gasse 2 (Wien I)© Björn R. Tammen
© Björn R. Tammen

DOI
10.1553/0x0001e2f1
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