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Salzburg (Erzbistum und Erzstift)
Zum Verständnis der Musikgeschichte nicht nur der Stadt (Salzburg/Stadt) oder des Bundeslandes (Salzburg/Land), sondern von ganz Österreich scheinen zwei Vorbemerkungen nützlich: (1) Als „Erzstift“ bzw. „Hochstift“ werden ausschließlich die Reichsterritorien der Erzbistümer bzw. Bistümer des Hl. Römischen Reiches bezeichnet. Seit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 gibt es keine Erzstifte und Hochstifte mehr. Kirchliche und karitative Körperschaften (Abteien, Spitäler) werden als Stifte bezeichnet, sofern sie ein vom obersten Grundherrn (König, Herzog etc.) bestätigtes gestiftetes Lehen oder Eigentum innehaben. In Österreich hat sich die Bezeichnung Stift auf die Klöster der alten Orden (Benediktiner, Zisterzienser, Augustiner, Prämonstratenser mit den weiblichen Zweigen) eingeengt, sofern sie vor 1803 bereits bestanden haben. Die Klöster der Bettelorden heißen nicht Stift, weil deren Gemeinschaften bis 1945 nicht fähig waren, Eigentum zu besitzen.

(2) S. verdankt Ursprung und Bedeutung v. a. den reichen Bodenschätzen und seiner geographischen Lage. Mit der Verleihung des Rechtes einer Municipialstadt hatte K. Claudius (41–54) S. eine hervorgehobene Stellung in der Provinz Noricum eingeräumt (Austria Romana), wo das Christentum bereits in römischer Zeit Verbreitung gefunden hatte (Vita Severini, 511). Mit der Ankunft des hl. Rupert, Bischof von Worms, um das Jahr 700 gewinnt das Christentum endgültig Vormachtstellung. Im Auftrag von Bayern-Herzog Theodo als Missionar nach S. entsandt und mit den Resten der alten Römerstadt beschenkt, wird Rupert zum Gründer der S.er Kirche und des Erzstiftes S. Damit begann die eigentliche in Schrift- und Kunstdokumenten greifbare Geschichte von Stadt und Land Salzburg, deren deutscher Name um 770, in der Lebensbeschreibung des hl. Bonifatius, erstmals genannt wird. Dieser war es auch, der im Jahre 739 die hierarchische Ordnung des iroschottischen Kirchenwesens in Deutschland durchsetzte und damit die Entwicklung von Bistümern ermöglichte, die zu Kirchenprovinzen zusammengefasst wurden. Dem damals errichteten Metropolitansitz S. wurden fünf Bistümer untergeordnet, die S.er Kirchenprovinz umfasste ganz Bayern bis an den Lech, Tirol mit Ausnahme von Trient, die Ostmark (Babenberger), Böhmen, Mähren, Pannonien (Ungarn) und Karantanien bis an die Grenzen des Patriarchates von Aquilea/I. Unter Ruperts Nachfolger Virgil gelang schließlich S.s Aufstieg zum geistigen und kulturellen Zentrum des Ostalpenraumes. Die Weihe der Bischofskirche 774 mag dafür ein sichtbares Zeugnis gewesen sein. Zum Erzbistum erhoben, somit bestätigt und mit hohen Privilegien ausgezeichnet, wurde S. unter Erzb. Arn 798. Innerhalb ihres Diözesangebietes gründeten die S.er Erzbischöfe in späterer Zeit die Eigenbistümer Gurk in Kärnten (1072), Chiemsee in Bayern und Tirol (1215), Seckau in der Steiermark (1218) und Lavant in Unterkärnten/Steiermark (1226). Erst Diözesanregulierungen im 19. und 20. Jh. brachten eine merkliche Reduzierung des ursprünglichen Einflussgebietes. Gerade deshalb aber wäre es unmöglich, S. bis 1803 aus der Musikgeschichte Österreichs auszuklammern.


Literatur
H. Dopsch/H. Spatzenegger (Hg.) Gesch. Salzburgs – Stadt und Land, 2 Bde. in 8 Tl.en 1981–91; H. Dopsch, Kleine Gesch. Salzburgs: Stadt und Land 2001; F. Ortner, Salzburger Kirchengesch. Von den Anfängen bis zu Gegenwart 1988.

Autor*innen
Ernst Hintermaier
Petrus Eder
Rudolf Flotzinger
Letzte inhaltliche Änderung
15.5.2005
Empfohlene Zitierweise
Ernst Hintermaier/Petrus Eder/Rudolf Flotzinger, Art. „Salzburg (Erzbistum und Erzstift)“, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 15.5.2005, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x00036c82
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.