Sangspruchdichtung
Jene deutschsprachige Lyrik des 12.–14. Jh.s, die im Gegensatz zur Liebeslyrik (Minnesang) die Belehrung (Didaktik), Kritik und Politik zum Inhalt hat. Früher nannte man solche Strophen „Sprüche“ (Spruch), die Gattung „Spruchdichtung“. Doch diese Begriffe missachten die Tatsache, dass diese Strophen gesungen, vor einem höfischen Publikum durch die Sänger vorgetragen wurden. Neben der Thematik gibt es auch noch formale Unterschiede zur Liebeslyrik: Die Strophen bilden keine Lieder im üblichen Sinn, sondern wurden einzeln oder in wechselnden Reihenfolgen je nach Anlass vorgesungen. Der erste bedeutende Sangspruchdichter war Walther von der Vogelweide, der durch seine scharfen politischen Strophen berühmt wurde (z. B. Reichston). Vor ihm sind nur die Dichter mit den Namen Herger und Spervogel bekannt. Bis ins 14. Jh. haben etwa 60 Autoren so gedichtet, zahlreiche Strophen sind anonym überliefert. Die wichtigsten Autoren nach Walther von der Vogelweide sind aus dem 13. Jh.: Bruder Wernher (76 Strophen in 9 Melodien/„Tönen“), Reinmar von Zweter (285 Strophen, 6 Töne), der Marner (60 Strophen, 7 Töne), Friedrich von Sonnenburg (73 Strophen, 4 Töne), Konrad von Würzburg (51 Strophen, 7 Töne), Hermann Damen, Süßkind von Trimberg. Aus dem 14. Jh. sind zu nennen: Heinrich Frauenlob (320 Strophen, 9 Töne), Heinrich von Mügeln. Diese Tradition setzte sich bis zu den Meistersingern fort, die den Melodien auch Namen gaben (z. B. „langer“ Ton). Solche Bezeichnungen finden sich in der Kolmarer Liederhandschrift von 1471 auch für Melodien des Mönchs von Salzburg.
Literatur
H. Tervooren, S. 1995.
H. Tervooren, S. 1995.
Autor*innen
Franz Viktor Spechtler
Letzte inhaltliche Änderung
15.5.2005
Empfohlene Zitierweise
Franz Viktor Spechtler,
Art. „Sangspruchdichtung“,
in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung:
15.5.2005, abgerufen am ),
https://dx.doi.org/10.1553/0x0001e04c
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.