In Wien ist z. B. seit dem späten 13. Jh. (1288?) die vom Landesherren bestätigte St. Nikolai-Bruderschaft (St. Nikolai-Zeche der Spielleute zu St. Michael) bezeugt, daraus entwickelte sich im Laufe des 14. Jh.s eine Zivilbehörde, das Amt des obersten Spielgrafen. Die Innung hieß schon 1354 Spielgrafenbruderschaft. Das Spielgrafenamt erschien mit dem Amt des obersten Erbkämmerers in Niederösterreich verbunden und erstreckte sich über das gesamte Land unter und ob der Enns. 1354–1557 entstammten der Familie Ebersdorfer zehn Spielgrafen, 1561–1619 bekleideten die Frh.n v. Eytzing, danach bis zur Aufhebung der Bruderschaft im Jahr 1782 die Frh.n v. Breuner diese Würde. Der Spielgraf war Gerichtsinstanz für alle fahrenden Leute, nur was „an den frid oder an das leben“ ging, gelangte an den Stadtrichter in Wien. Für die innerösterreichischen Länder (Steiermark, Kärnten und Krain) wird in einem Schreiben K. Friedrichs III. von 1464 an den Rat und Richter in Laibach bestätigt, dass der kaiserliche Trompeter W. Wetter Inhaber des Spielgrafenamtes sei. Dann verliert sich die Spur. Erst als Innerösterreich 1564 als eigenes Erzherzogtum unter der Herrschaft einer Nebenlinie der Habsburger eingerichtet wurde, wählte man auch hier Adelige zu Inhabern des „Spielgraffenambtes in denen gesambten i. ö. erblanden“. Doch scheint auch hier das Amt bald in regionale Instanzen aufgesplittert worden zu sein. 1606 ersuchte der Schladminger Bürger Hans Moser die innerösterreichische Regierung um das Patent, ihn zum Spielgrafen im Landgericht Wolkenstein zu ernennen, er wollte dafür der Regierung die jährlich übliche Geldsumme entrichten. Julius Frh. v. Paar, Inhaber der Herrschaft Wolkenstein, befürwortete dieses Gesuch: Im Landgericht würden bei festlichen Anlässen, besonders im Herbst und zur Zeit des Faschings, viele fremde Spielleute eindringen. Daher sei die Ernennung eines Spielgrafen wünschenswert. Moser erhielt am 6.8.1607 das entsprechende Dekret ausgehändigt. 1680 bewarb sich Peter Ernst Graf Molärth um das Spielgrafenamt in Innerösterreich. In Tirol wird 1451 ein Spielgrafenamt in Latsch im Vinschgau (Laces/I) genannt. Als „Spielgraf in Tirol, im Etschland und Innthal“ firmiert 1499 der Innsbrucker Obertrompeter Hieronymus Seger.
Dem gut erforschten und offensichtlich streng geregelten musikalische Zunftwesen der tschechischen und oberungarischen (slowakischen) Städte stehen die „Musikantendörfer“ Ungarns gegenüber. In Prag haben sich z. B. die Statuten einer seit 1558 bestehenden Juden-Spielleutezunft erhalten.
(Alphabet.:) M. Bárdiová in A. Suppan (Hg.), [Kgr.-Ber.] 13. Kongreß der Internationalen Ges. zur Erforschung u. Förderung der Blasmusik. Banská Bystrica 1998, 2000; MGG 9 (1998); Z. Falvy in Stud. mus. 1 (1961); H. Federhofer in Dt. Jb. der Musikwissenschaft 3 (1959); A. Koczirz in Musica divina 8 (1920); E. Komorzynski in H. Zingerle (Hg.), [Fs.] W. Fischer 1956; R. Lach, Zur Gesch. des musikalischen Z.wesens 1923; H. G. Marek, Der Schauspieler im Lichte der Soziologie 3 (1957); F. Popelka in Bll. f. Heimatkunde 1 (1923), Nr. 4; W. Salmen, Der fahrende Musiker im europäischen Mittelalter 1960 (21983 unter dem Titel Der Spielmann im Mittelalter ); W. Salmen, Beruf: Musiker 1997; W. Suppan in K. Drexel/M. Fink (Hg.) Musikgesch. Tirols 1 (2001).