Urheberrecht
Dem Urheber/der Urheberin eines Werkes aus Kunst und Wissenschaft ausschließlich zustehendes, gesetzlich geschütztes Recht auf Nutzung, Weiterverbreitung und Veröffentlichung des Werkes im weitesten Sinne; Schutz geistigen Eigentums.
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[ Zuletzt aktualisiert: 2009/05/11 08:44:37 ]

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Quelle: Österreichisches Musiklexikon, Kommission für Musikforschung
Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
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