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Unterhaltungsmusik (U-Musik)
Als Gegenbegriff zu der als Ernste Musik (E-Musik) apostrophierten Kunstmusik verstandene Bezeichnung, obwohl nur wenige musikalische Gattungen grundsätzlich vom Unterhaltungsanspruch ausgeschlossen sind (Liturgische Musik, kultische Musik, Repräsentationsmusik). CSzK
[ Zuletzt aktualisiert: 2010/04/08 08:18:54 ]
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