Im Anschluss an die industrielle Revolution wurden Erholung und Entspannung zu einem grundlegenden Bedürfnis der arbeitsteiligen Gesellschaft und so stieg auch die Nachfrage nach entsprechender Musik, die häufig aus Potpourris und Arrangements beliebter (Opern-)Melodien bestand sowie aus Tänzen oder programmatischen Genrestücken mit teilweise exotischem Kolorit. Komponisten schrieben aufgrund dieses Bedarfs massenhaft geeignete Stücke (z. B. A. Czibulka über 400), die einen zunehmenden Anteil der Produktion von Musikverlagen bildeten. Aufführungsorte fanden sich neben dem privaten auch im öffentlichen Raum (z. B. Kaffeehäuser, Schiffsdecks, Eisenbahnwaggons, Hotelhallen), wobei eigene Etablissements (Tanzpalast, Varieté, Zirkus, Eislaufhallen) errichtet wurden, die sich großen Zulaufs erfreuten (z. B. die Walzermanie im biedermeierlichen Wien). In der 2. Hälfte des 19. Jh.s bildete U. zum überwiegenden Teil das Programm der musikalischen Veranstaltungen der zahlreichen Vereine.
Dementsprechend kommen alle Arten kammermusikalischer Besetzung vor, darunter besonders das (in Wien speziell besetzte) Salonorchester. Vor dem Hintergrund der Ästhetik des autonomen Kunstwerks (absolute Musik) wird im 19. Jh. U. als eigene Gattung gesehen, die als Zeitvertreib einen sozialen Gegensatz zur sog. „guten Musik“, zur hohen Kunst repräsentiert, der oft mit als oberflächlich, trivial (Trivialmusik), als der Mode und dem Prinzip der Vermarktbarkeit folgend abwertend beurteilt wird.
Im 20. Jh. wurde der Begriff U. hauptsächlich in Zusammenhang mit seiner Verwendung bei der Verbreitung von Musik über Rundfunk (Unterhaltungsmusik, symphonische) und Tonträger (Tonträgerproduktion) geläufig, wo eine strenge Trennung von Programmen und Aufnahmen nach den Zielgruppen Bildungselite und allgemeine, breite Bevölkerungsschichten durchgeführt wurde, die intentional im Sinn des Bildungsauftrags den wertvollen Kulturbesitz musikalischer Kunst von einer nicht angesehenen, aber kommerziell erfolgreicheren anspruchslosen Musik abgrenzte. So hat der ORF ab 1967 zwar (via Ö 3) Musik der Jugendkultur einbezogen, aber nichts an der Einteilung und dem damit verbundenen Bild relevanter musikalischer Tradition verändert und deshalb in allen Studios je eine Dienststelle für Ernste Musik und für U. eingerichtet.
Das aufgrund dieser medialen Unterscheidung beschreibbare, von der Bedeutung des 19. Jh.s zu unterscheidende Repertoire umfasst Stücke jedweder Stilrichtung, die potentiell als beliebt gelten. Deshalb zählen Werke aus dem Konzert- und Opernrepertoire (Spielopern), der Kammermusik (Charakterstücke) und dem Musiktheater (Operette) des 17. bis 19. Jh.s ebenso dazu wie Tanz- und Salonmusik, volkstümliche Musik, Volksmusik, Musical, Filmmusik, Schlager, Chanson und Jazz.
Ein weiterer Entwicklungsschritt hat von einem solchen mit Notentexten fassbaren Repertoire und traditioneller Besetzung zur mit elektronischen bzw. elektro-akustisch verstärkten Instrumenten ausgeführten Ereigniskultur geführt, die, als international und Teil von Jugendkultur definiert, jedoch längst vom Mainstream vereinnahmt wurde. Diese wird generell als Popularmusik bezeichnet, wodurch U. zu einem geschichtlichen Begriff geworden ist, an Aktualität verloren hat.
MGG 9 (1998); Honegger/Massenkeil 8 (1976); C. Szabó-Knotik in E. Brix et al. (Hg.), Memoria Austriae I. Menschen, Mythen, Zeiten 2004; L. Balet/E. Gerhard (E. Rebling), Die Verbürgerlichung der dt. Kunst, Literatur u. Musik im 18. Jh. [1936], hg. u. eingeleitet v. G. Mattenklot 1972; P. Schleuning, Das 18. Jh. Das Bürgertum erhebt sich 1984; Mendel-R 10 (1878).