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Libretto
Wörtlich „Büchlein“; bezeichnet zunächst nur die kleinformatigen Drucke zum Mitlesen während der Aufführung, später im übertragenen Sinn den Text von musikdramatischen Werken. AN (I, II)/UM (III)
[ Zuletzt aktualisiert: 2011/03/16 11:37:35 ]
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