Libretto
Wörtlich „Büchlein“; bezeichnet zunächst nur die kleinformatigen Drucke zum Mitlesen während der Aufführung, später im übertragenen Sinn den Text von musikdramatischen Werken.
AN (I, II)/UM (III)  
[ Zuletzt aktualisiert: 2011/03/16 11:37:35 ]

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Quelle: Österreichisches Musiklexikon, Kommission für Musikforschung
Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
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